vida

Int. Schlafwagen- und Touristikges. / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Schienenbahnen, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, andererseits, womit der Kollektivvertrag der Internationalen Schlafwagen- und Touristikgesellschaft vom 30. November 2010 abgeändert wird.
II. Änderungen im Textteil des KV:
Mit Geltungsbeginn 1.7.2011:


(1) Änderung § 1 Geltungsbereich
§ 1 nach Zweigniederlassung Wien: Folgender Text wird eingefügt:
”Diese Bestimmung gilt auch für Newrest Wagons-Lits Austria GmbH (FN 313361y) (derzeit Servirail Austria GmbH).”


(2) Änderung § 5 Normalarbeitszeit
§ 5 Normalarbeitszeit in Punkt 1 Absatz g Außerdienstfahrten wird die Gruppe 01 auf die Gruppen R00, R01, 00, 01 und 01T erweitert, und im letzten Satz von “Angestellten” auf “Arbeitern und Angestellten” erweitert.


(3) Änderung § 9 Entlohnung
§ 9 Entlohnung in Punkt 2 Absatz a (Sonntagszulage) wird folgender Text am Ende eingefügt:
”Für Sonntagsarbeit erhält der Arbeitnehmer, die in Gruppe R00 des KV Schemas A und R01 des KV Schemas A, einen Zuschlag zum Entgelt in Höhe von 1,00 € je geleisteter Sonntagsstunde. Bruchteile von Stunden sind aliquot zu berücksichtigen.”


(4) Änderung § 10 Aufwandsentschädigungen
§ 10 Aufwandsentschädigungen Punkt 1 nach Absatz b.1 Nachtverkehr wird der erste Absatz durch folgenden Text ersetzt:
”Ein Dienst für Nachtverkehr (bzw. Nacht-Zug) ist in einer Betriebsvereinbarung festgelegt (z.B. ein Dienst am Zug, der vor Mitternacht vom Heimatbahnhof beginnt und nach Mitternacht am Wende-Bahnhof ankommt, und die ganze Nacht durchfährt bzw. Schlaf- oder Liegewagen betreut)”.


(5) Änderung § 10 Aufwandsentschädigungen
§ 10 Aufwandsentschädigungen Punkte 1 nach Absatz b.2 Tagesverkehr wird im Text nach dem Wort Tagesverkehr eingefügt “(bzw. Tag-Zug)” und die Wörter “aber nur zur Hälfte” ersatzlos gestrichen.


(6) Änderung § 10 Aufwandsentschädigungen
§ 10 Aufwandsentschädigungen Punkt 2 “Reinigung der Arbeitskleidung und Uniform” wird statt nur auf “Gruppe 00, 01 und 01” des KV Schemas A auf die Gruppe 00, 01, 01T, R00 und R01” des KV Schemas A zugewiesen.


(7) Änderung § 10 Aufwandsentschädigungen
§ 10 Aufwandsentschädigungen Punkt 4 Werkzeuggeld wird wie folgt geändert:
Die Wörter “eines Drittels” werden durch “von 18,13 €” ersetzt. Diese Änderung gilt sowohl für Gruppe 01 Stufe 00 als für die Gruppe 01T Stufe 00.


(8) Änderung § 11 Ansprüche bei Dienstverhinderung
§ 11 Ansprüche bei Dienstverhinderung Punkt 1 (Arbeiter):
Es werden folgende Zahlen ersetzt:
Statt vier “sechs”, statt sechs “acht”, statt acht “zehn” und statt zehn “zwölf”.


(9) Änderung § 22 Begriffs- und Einreihungsbestimmungen
§ 22 Begriffs- und Einreihungsbestimmungen bei Punkt 1 wird folgender Text Entgeltschema A - Fahrdienst ergänzt:
  • Gruppe R00:
    MinibarverkäuferIn:
    Ein/e MinibarverkäuferIn ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und in fahrenden Tages-Zügen sowie auf Wagen von Zügen in Bahnhöfen im In- und Ausland überwiegend als Minibarverkäufer (ohne fachliche Ausbildung) tätig ist und verschieden Hilfs-, Logistik- und Reinigungsleistungen erbringt.
  • Gruppe R01:
    StewardEss:
    Ein/e StewardEss ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r unter das Angestelltengesetz fällt, eine fachliche Ausbildung absolviert hat, überwiegend in fahrenden Tages-Zügen tätig ist, überwiegend verschiedene Serviceleistungen als Service-StewardEss oder Teamchef aber auch unterstützend Hilfs-, Logistik- und Reinigungsleistungen (in begrenzter Form) erbringt.
  • ZugschaffnerIn:
    Ein/e ZugschaffnerIn ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r unter das Angestelltengesetz fällt, eine Zugschaffnerausbildung absolviert hat, und überwiegend in fahrenden Tages-Zügen, überwiegend verschiedene Serviceleistungen als Service-StewardEss oder Teamchef aber auch unterstützend Hilfs-, Logistik- und Reinigungsleistungen, und darüber hinaus Sicherheits- und Kontrollaufgaben als ZugschaffnerIn gemäß Ausbildung erbringt.

Bei den Gruppen 00, 01 und 01 T wird die Bezeichnung “in fahrenden Zügen” auf “in fahrenden Nacht-Zügen” durchgehend abgeändert.
Bei der Gruppe 00 wird nach den Wörtern “verschiedene Hilfs-, Lager-, Belieferungs- und/oder Reinigungsleistungen oder ähnliche Tätigkeiten" die Wörter “(z.B. Hilfskoch oder Küchenpersonal, ...)” eingefügt.
Bei der Gruppe 01 wird nach dem Absatz Logistikkraft und seiner Beschreibung ein neuer Absatz eingefügt:

  • ”Fachkraft Stationärer Bereich:
    Eine Fachkraft Stationärer Bereich ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und auf einem Bahnhof im stationären Bereich und/oder in anderen ortsfesten Einrichtungen Produktion, Küchentätigkeit, Belieferungs-, Lager-, oder ähnliche Tätigkeiten durchführt, welche/r ständig auf einem Arbeitsplatz eingesetzt ist, welche/r höherwertige Kenntnisse bzw. gelernte Fachkenntnis (z.B. Koch oder Bäcker, ...) mitbringt und/oder partielle Vorgesetzten-Funktionen (z.B. Teamleiter, Küchenleiter, ...) beinhalten.”

Der nächste Absatz wird von StewardEss auf “Nacht-StewardEss” umbenannt.
Der nächste Absatz wird von ZugschaffnerIn auf “Nacht-ZugschaffnerIn” umbenannt.


(10) Änderung Anhang 3 “Verkaufsprämie und Erschwerniszulage”
Der Anhang 3 “Verkaufsprämie und Erschwerniszulage”:
Der Betrag 1,20 € wird durch 1,23 € ersetzt.
Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Eisenbahn Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 590 +43 (0) 1 534 44 102 530 eisenbahn@vida.at
Über uns

Der Fachbereich Eisenbahn in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen aller Arbeitnehmer:innen der österreichischen Eisenbahnverkehrs- und Seilbahnunternehmungen. Er vereint Kolleginnen und Kollegen in den unterschiedlichsten Berufen, welche in der Schieneninfrastruktur, der Traktion, den Werkstätten, im Personen- und Güterverkehr oder im Bereich Managementservices beschäftigt sind. Damit die Beschäftigten ihre Arbeit unter guten und sicheren Bedingungen erbringen können, gestaltet vida aktiv mit. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gehören genauso zu unseren Zielen wie zukunftsorientierte Einkommen und moderne, sichere und altersgerechte Arbeitsplätze. Nationale und internationale Vernetzung, Lobbying und kompetente Grundlagenarbeit zählen zu unseren täglichen Aufgaben. Darüber hinaus machen wir uns für den Schutz und Ausbau der Daseinsvorsorge im Verkehr stark. Denn ein Aushungern des Öffentlichen Verkehrs kostet nicht nur hunderttausenden ÖsterreicherInnen ihre Mobilität und Chancen, sondern auch tausenden unserer MitarbeiterInnen ihren Arbeitsplatz.

Fachbereichsvorsitzender: Gerhard Tauchner
Fachbereichssekretär:innen: Sabine Stelczenmayr, Dominik Pertl, Robert Hofmann
Betreuung Seilbahnen: Kajetan Uriach