vida

Int. Schlafwagen- und Touristikges. / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG


abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Schienenbahnen, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, andererseits, womit der Kollektivvertrag der Internationalen Schlafwagen- und Touristikgesellschaft vom 03. August 2009 abgeändert wird.
Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
I.


II.
(1) Änderungen im Gesamttext des KV:
Mit Geltungsbeginn 1.7.2010
1.  Entgeltschema A wird zum “Entgeltschema A - Fahrdienst”.
2.  Entgeltschema B wird zum “Entgeltschema B-Arbeiter-Werkstätte/Wäscherei”.
3.  Entgeltschema C wird zum “Entgeltschema C-Reiseagentur”.
4.  Entgeltschema D wird zum “Entgeltschema D-Angestellte-Werkstätte/Wäscherei”.
Redaktionelle Anmerkungen Punkt 4. korrigiert (Wortlaut gemäß hinterlegter Fassung: “Entgeltschema C wird zum “Entgeltschema D-Angestellten-Werkstätte/Wäscherei”.”)
5.  Das Wort “Entgeltschemata” wird durch “Entgeltschematabelle” ersetzt.
6.  Alle Begriffe ArbeitnehmerIn werden durch Arbeitnehmer ersetzt (Anwendung des § 1 Punkt 3 “Alle Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter”).


(2) Änderungen im Textteil des KV:
Mit Geltungsbeginn 1.7.2010
  • § 8 Urlaub Punkt 9 ca und cb (Definition für der Übergang im Jahr 1997) werden ersatzlos gestrichen und der Punkt cc wird als Punkt ca weitergeführt.
  • § 10 Aufwandsentschädigungen Punkt 1 wird nach den Absatz b “dieses werden wie folgt berechnet:” folgender Text zugefügt:
    “b1 - Nachtverkehr
    Ein Dienst für Nachtverkehr ist ein Dienst am Zug, der vor Mitternacht vom Heimatbahnhof beginnt und nach Mitternacht am Wende-Bahnhof ankommt.”
  • Weiters im § 10 Punkt 1:
    • -
      Die Punkte b-a werden als b-1-a weiter geführt.
    • -
      die Punkte b-b werden als b-1-b weiter geführt.
  • Weiters im § 10 Punkt 1:
    Am Ende der Punkte b-1-b, “Eine angefangene Stunde ist als volle Stunde zu bewerten.” wird folgender Text zugefügt:
    “b-2 Tagesverkehr
    Ein Dienst in Tagesverkehr ist ein Dienst am Zug, der kein Nachtverkehr ist (Siehe § 10 1.b1),
    Für alle Reisen wird die analog zu Nachtaktivität (§ 10.1.b-1-a & (§ 10.1.b-1-b) aber nur zur Hälfte berechnet.
    Zu den Punkten § 10.1.b.1 (Nachtverkehr) & b.2. (Tagesverkehr) kann abweichend über die Betriebsvereinbarungen geregelt werden.”
  • § 10 Aufwandsentschädigungen Punkt 2 wird statt nur auf “Gruppe 01”, auf “Gruppe 00, 01 und 01T” zugewiesen.
  • § 10 Aufwandsentschädigungen Punkt 3 Fahrtkostenersatz wird wie folgt komplett neu formuliert:
    ”Für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhalten Arbeitnehmer, welche in das Entgeltschema A - Fahrdienst - mit Ausnahme der Gruppe 00 alle Stufen, Gruppe 01 Stufe 00 und Gruppe 01T Stufe 00 - eingereiht sind, einen Fahrtkostenersatz, dessen Höhe im Entgeltschema geregelt ist.”
  • § 10 Aufwandsentschädigungen Punkt 4 Werkzeuggeld wird wie folgt komplett neu formuliert:
    ”Für den Ersatz der Anschaffungs- und Instandhaltungskosten ihrer Arbeitswerkzeuge erhalten Arbeitnehmer, welche in das Entgeltschema A - Fahrdienst, Gruppe 01 - mit Ausnahme von Stufe 00 in welcher das Werkzeuggeld nur in Höhe eines Drittels angerechnet ist, und Gruppe 01T - mit Ausnahme von Stufe 00, in welcher das Werkzeuggeld nur in Höhe eines Drittels angerechnet ist - eingereiht sind, ein Werkzeuggeld, dessen Höhe in der Entgeltschematabelle geregelt ist.”
  • § 10 Aufwandsentschädigungen Punkt 5 Fehlgeldentschädigung wird der ÖS 200,00 Betrag durch 14,53 € ersetzt.


(3) Änderungen im Textteil des KV Anhang 3
Verkaufsprämie und Erschwerniszulage

Der Punkt 1 Verkaufsprämie des Anhangs 3 wird komplett wie folgt neu formuliert
1.
Verkaufsprämie
“Die Verkaufsprämie wird im Rahmen der Betriebsvereinbarung geregelt.”
Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Eisenbahn Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 590 +43 (0) 1 534 44 102 530 eisenbahn@vida.at
Über uns

Der Fachbereich Eisenbahn in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen aller Arbeitnehmer:innen der österreichischen Eisenbahnverkehrs- und Seilbahnunternehmungen. Er vereint Kolleginnen und Kollegen in den unterschiedlichsten Berufen, welche in der Schieneninfrastruktur, der Traktion, den Werkstätten, im Personen- und Güterverkehr oder im Bereich Managementservices beschäftigt sind. Damit die Beschäftigten ihre Arbeit unter guten und sicheren Bedingungen erbringen können, gestaltet vida aktiv mit. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gehören genauso zu unseren Zielen wie zukunftsorientierte Einkommen und moderne, sichere und altersgerechte Arbeitsplätze. Nationale und internationale Vernetzung, Lobbying und kompetente Grundlagenarbeit zählen zu unseren täglichen Aufgaben. Darüber hinaus machen wir uns für den Schutz und Ausbau der Daseinsvorsorge im Verkehr stark. Denn ein Aushungern des Öffentlichen Verkehrs kostet nicht nur hunderttausenden ÖsterreicherInnen ihre Mobilität und Chancen, sondern auch tausenden unserer MitarbeiterInnen ihren Arbeitsplatz.

Fachbereichsvorsitzender: Gerhard Tauchner
Fachbereichssekretär:innen: Sabine Stelczenmayr, Dominik Pertl, Robert Hofmann
Betreuung Seilbahnen: Kajetan Uriach