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Achtung Kündigungsfristen neu! Was gilt?

„vidaHören“ im Gespräch mit vida-Experten Georg Gasteiger.

Es klingt unglaublich, aber ist schon lange Realität: ArbeiterInnen können im Extremfall innerhalb von wenigen Tagen gekündigt werden. Mit 1. Oktober 2021 soll diese Ungerechtigkeit endlich beseitigt werden. Mit diesem Datum tritt die gesetzliche Angleichung der Kündigungsfristen und Kündigungstermine von ArbeiterInnen an jene der Angestellten in Kraft.

Der Gesetzgeber hat eigentlich bereits 2017 die Angleichung der Rechte der ArbeiterInnen an die der Angestellten im Parlament beschlossen. Diese Regelung sollte ursprünglich mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten. Doch die Bundesregierung hat die Angleichung zwei Mal verschoben bzw. verhindert.

Was gilt mit 1. Oktober 2021, also mit der Angleichung der Kündigungsfristen? Gibt es Ausnahmen? Was passiert, wenn sich der Arbeitgeber nicht an die Regelung hält? Und wie steht die Gewerkschaft vida zur Seite?

Darüber sprechen wir mit Arbeitsrechtsexperten Georg Gasteiger, Leiter des Referats Fachbereiche in der Gewerkschaft vida.

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Der Fachbereich Tourismus in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen der 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe und in der Systemgastronomie. Der Tourismus ist eine junge Branche, 40 Prozent der Beschäftigten sind jünger als 30 Jahre, nur knapp 11 Prozent über 50. Über 60 Prozent der ArbeitnehmerInnen im Hotel- und Gastgewerbe sind Frauen. Die Branche ist von hoher Fluktuation und Abwanderung gezeichnet. Ohne Pensionierungen verlässt im Tourismus fast die Hälfte der Beschäftigten die Branche nach zehn Jahren. Die Gründe dafür liegen in schlechten Verdienstmöglichkeiten, Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Beruf und Familie und wenig Zukunftsperspektiven. Das darf nicht so bleiben, daher setzen wir in der Gewerkschaft vida uns für bessere Rahmenbedingungen in der Branche ein.

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Fachbereichssekretärin: Kathrin Schranz