Kollektivvertrag Geistliche Krankenanstalten Kärnten
+++ Update vom 2.8.2023 +++
In der heutigen KV-Runde wurden den Dienstgebern die Forderungen betreffend das Rahmenrecht in den geistlichen Krankenhäusern in Kärnten übermittelt. Die Forderungen findest du als Download bei diesem Artikel. Die Gesprächsatmosphäre war grundsätzlich konstruktiv, bei einigen Punkten haben die Dienstgeber Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Der nächste Verhandlungstermin wurde mit 29. September 2023 terminisiert. Bis dahin werden wir mit den Betriebsrät:innen in den Betrieben deine Fragen zu den Verhandlungen direkt vor Ort beantworten und dir die Möglichkeit geben, uns deine Prioritäten bei den weiteren Verhandlungen mit auf den Weg zu geben.
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Liebe Kollegin! Lieber Kollege!
Nach dreißig Jahren ist es höchste Zeit, den Kollektivvertrag für geistliche Krankenanstalten in Kärnten zu modernisieren. Nachdem das mittlerweile auch die Arbeitgeber erkannt haben, starten am 2. August 2023 die Verhandlungen darüber und wir werden sehen, wo uns die Reise hinführt.
Wir haben in Zusammenarbeit mit deinen Betriebsrät:innen einen Forderungskatalog erstellt, der vieles beinhaltet, was in anderen Kollektivverträgen bereits Usus ist, aber auch Vorstellungen, die darüber hinaus gehen. Wir sind überzeugt davon, dass es diese Änderungen im Rahmenrecht braucht, um die geistlichen Krankenanstalten als attraktive Arbeitgeber wahrnehmbar zu machen. Trotzdem werden es keine einfachen Verhandlungen werden.
Es kommt also auch auf deine Unterstützung an – von der Teilnahme an Betriebsversammlungen bis hin zu Kampfmaßnahmen (im schlimmsten Fall). Wenn du noch nicht Gewerkschaftsmitglied bist, ist jetzt eine gute Gelegenheit dazu, so erhältst du alle Informationen sofort und aus erster Hand. Und kannst außerdem nach Abschluss der Verhandlungen darüber abstimmen, ob wir das Ergebnis annehmen – oder nicht.
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