vida

vida-Mitgliedsbeitrag

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 1 % des Bruttogehaltes/Bruttolohnes oder der Bruttolehrlingsentschädigung. Die Gewährung des vollen Leistungsumfanges erfolgt nur bei Zahlung der Beitragswahrheit!

Vollbeiträge

Vollzeitbeschäftigte                                       1 % vom Bruttomonatsgehalt/-lohn
Teilzeitbeschäftigte                     1 % vom Bruttomonatsgehalt/-lohn
Geringfügig Beschäftigte 1 % vom Bruttomonatsgehalt/-lohn – mindestens € 3,50
Lehrlinge 1 % der Lehrlingsentschädigung
Schüler Gesundheitsberufe 1 % von Taschengeld/Entschädigung
Neue Selbstständige 1 % vom steuerpflichtigen Einkommen – mindestens € 3,50
PensionistInnen € 8,50*

Rehageldbezieher                                         € 8,50*

*Stand per 01.04.2024, jährliche Beitragsanpassung um die durchschn. Pensionserhöhung

 

Anerkennungsbeiträge

Arbeitslose                                                     € 2,35
PensionistInnen unter dem
Ausgleichszulagenrichtsatz
€ 3,00
Anschlussmitglieder € 3,00
Zweitmitglieder mindestens € 3,50
Sonder-/Gastmitglieder mindestens € 10,00
Studenten und SchülerInnen € 0,70    SchülerInnen Gesundheitsberufe = 1 %


Beitragsfreie Zeiten

Mutterschutz/Elternkarenz                          € 0,00

Bildungs-/Familienhospizkarenz
€ 0,00

Präsenz-/Zivildienst
€ 0,00

Krankheit ohne Entgeltfortzahlung

€ 0,00

freiwilliges soziales Jahr                               € 0,00

Beitragsfreie Zeiten werden als Mitgliedschaft angerechnet, wenn davor eine mindestens 6-monatige Mitgliedschaft bestanden hat.

Der Mitgliedsbeitrag kann per Gehalts-/Lohnabzug in Betrieben bzw. über eine SEPA-Lastschrift eingehoben werden.

Der Mitgliedsbeitrag ist in voller Höhe von der Lohnsteuer absetzbar und wirkt daher steuermindernd. Wird der Mitgliedsbeitrag direkt vom Gehalt einbehalten, so wird die Steuerminderung bereits bei der Gehaltsverrechnung berücksichtigt.


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