vida-Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 1 % des Bruttogehaltes/Bruttolohnes oder der Bruttolehrlingsentschädigung. Die Gewährung des vollen Leistungsumfanges erfolgt nur bei Zahlung der Beitragswahrheit!
Vollbeiträge
Vollzeitbeschäftigte | 1 % vom Bruttomonatsgehalt/-lohn |
Teilzeitbeschäftigte | 1 % vom Bruttomonatsgehalt/-lohn |
Geringfügig Beschäftigte | 1 % vom Bruttomonatsgehalt/-lohn – mindestens € 3,50 |
Lehrlinge | 1 % der Lehrlingsentschädigung |
Schüler Gesundheitsberufe | 1 % von Taschengeld/Entschädigung |
Neue Selbstständige | 1 % vom steuerpflichtigen Einkommen – mindestens € 3,50 |
PensionistInnen | € 8,50* |
Rehageldbezieher € 8,50*
*Stand per 01.04.2024, jährliche Beitragsanpassung um die durchschn. Pensionserhöhung
Anerkennungsbeiträge
Arbeitslose | € 2,35 |
PensionistInnen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz |
€ 3,00 |
Anschlussmitglieder | € 3,00 |
Zweitmitglieder | mindestens € 3,50 |
Sonder-/Gastmitglieder | mindestens € 10,00 |
Studenten und SchülerInnen | € 0,70 SchülerInnen Gesundheitsberufe = 1 % |
Beitragsfreie Zeiten
Mutterschutz/Elternkarenz | € 0,00 |
Bildungs-/Familienhospizkarenz |
€ 0,00 |
Präsenz-/Zivildienst |
€ 0,00 |
Krankheit ohne Entgeltfortzahlung |
€ 0,00 |
freiwilliges soziales Jahr € 0,00
Beitragsfreie Zeiten werden als Mitgliedschaft angerechnet, wenn davor eine mindestens 6-monatige Mitgliedschaft bestanden hat.
Der Mitgliedsbeitrag kann per Gehalts-/Lohnabzug in Betrieben bzw. über eine SEPA-Lastschrift eingehoben werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist in voller Höhe von der Lohnsteuer absetzbar und wirkt daher steuermindernd. Wird der Mitgliedsbeitrag direkt vom Gehalt einbehalten, so wird die Steuerminderung bereits bei der Gehaltsverrechnung berücksichtigt.
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