vida

Allgemeine Zahlungsinformationen

für die Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen innerhalb der Gewerkschaft vida

für die Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen innerhalb der Gewerkschaft vida
Mitglieder sind lt. den geltenden vida-Statuten verpflichtet ihren Mitgliedsbeitrag monatlich an vida zu leisten sowie alle Änderungsmeldungen, die die Höhe des Mitgliedsbeitrages betreffen, rechtzeitig an vida zu melden.


Für die Zahlung des Mitgliedsbeitrages stehen neu eintretenden Mitgliedern folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Auswahl:

SEPA-Lastschrift
Ich ermächtige den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) bzw. die im ÖGB vereinten Gewerkschaften wiederkehrend Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem ÖGB auf mein Konto gezogene SEPA-Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Wenn ich dem Betriebsabzug zugestimmt habe, diesen aber nicht mehr wünsche oder aus dem Betrieb ausscheide oder der Abzug des Mitgliedsbeitrages über den Betrieb nicht mehr möglich ist, ersuche ich die Zahlungsart ohne Rücksprache auf SEPA-Lastschrift von meinem bekannt gegebenen Konto umzustellen. Zahlungsempfänger: Österreichischer Gewerkschaftsbund, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, Creditor-ID: AT48ZZZ00000006541, Mandatsreferenz: G07005785824

Lohn-/Gehaltsabzug (Betriebsabzug)
Ich erkläre, dass ich dem Betriebsabzug zustimme, also mein Gewerkschaftsbeitrag durch meinen Arbeitgeber/Dienstgeber von meinem Gehalt bzw. Lohn, meiner Lehrlingsentschädigung abgezogen werden kann; bzw. durch die pensionsauszahlende Stelle von meiner Pension einbehalten und überwiesen wird; und ich deshalb meine Einwilligung erteile, dass meine im Zusammenhang mit der Beitragseinhebung erforderlichen personenbezogenen Daten, nämlich oben angegebene Daten und Gewerkschaftszugehörigkeit, Sozialversicherungsnummer, Personalnummer, Beitragsdaten, KV-Zugehörigkeit, Eintritts-/Austrittsdaten, Karenzzeiten, Pensionierung, Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienstzeiten und Adressänderungsdaten von meinem Arbeitgeber und der Gewerkschaft verarbeitet werden dürfen, wobei ich diese Einwilligung zum Betriebsabzug jederzeit gegenüber dem ÖGB widerrufen kann.