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Was sich 2024 ändert

Wir geben dir einen Überblick über die neuen Werte für das Jahr 2024.

Neue Steuergrenzen, mehr Geld und aktualisierte Zuverdienstgrenzen – im neuen Jahr gibt es einige Neuigkeiten, die man wissen sollte. Und wir informieren dich hier darüber!

ACHTUNG: Im neuen Jahr werden auch die Ergebnisse der Kollektivvertragsverhandlungen am Konto spürbar. Was deine Gewerkschaft vida im heißen KV-Herbst erreicht hat, das erfährst du >>> hier

+++ Mit 1. Jänner 2024 gelten folgende Beträge +++

Geringfügigkeitsgrenze:

  • 518,44 Euro brutto pro Monat

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage:

  • für die Sozialversicherung: 6.060 Euro brutto bzw. 202 Euro täglich

Pensionserhöhung:

  • Die Pensionen werden 2024 bei einem Gesamtpensionseinkommen bis 5.850 Euro um 9,7 Prozent erhöht. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über 5.850 Euro werden die Pensionen pauschal um 567,45 Euro erhöht. 
  • Die Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto wird um 6,2 Prozent erhöht.
  • Das Pensionskonto ist mit der jährlichen Aufwertung am Ende des Jahres anhand der Lohnentwicklung von vor zwei Jahren – also zeitlich verzögert –wertgesichert. Daher erfolgt die Aufwertung für 2024 anhand der Lohnentwicklung von 2021 auf 2022 und beträgt trotz der hohen Inflation nur 3,5 Prozent.
  • Die durch die derzeit hohe Inflation bedingte Differenz zwischen Aufwertung des Pensionskontos und Anpassung der laufenden Pensionen, würde somit für all jene, die 2024 ihre Pension antreten, zu dauerhaften Verlusten führen. Nach Betreiben von AK und ÖGB wurde nun im Parlament ein Erhöhungsbetrag für fast alle Pensionsantritte 2024 beschlossen.
  • Das Gesamtpensionseinkommen ist die Summe aller Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung inklusive der Beamtenpensionen.

Rezeptgebühr

  •  7,10 Euro

Service-Entgelt für die e-card

  • 13,80 Euro pro Kalenderjahr

Krankenversicherung für kinderlose Partner / Mitversicherung

  •  3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) des/der Partners/Partnerin

Selbstversicherung in der Krankenversicherung

  •  grundsätzlicher Monatsbeitrag 495,58 Euro
  •  der Betrag kann auf Antrag herabgesetzt werden auf 69,13 Euro

Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

  •  pro Monat 73,20 Euro

Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe

  •  mindestens 40,40 Euro, bei Sehbehelfen 121,20 Euro

Karenz & Kinderbetreuungsgeld

  • Schon seit November 2023 gilt: Teilen sich beide Eltern die Karenz, gibt es den Karenzanspruch nur bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes, wenn auch der zweite Elternteil zumindest zwei Monate Karenz in Anspruch nimmt, sie Alleinerzieher:in sind oder der andere Elternteil keinen Karenzanspruch hat. 
  • Der Zuverdienst beim Kinderbetreuungsgeld beträgt ab 1. Jänner 2024 8.100 Euro.

Pflegegeldstufen

Das Pflegegeld beträgt pro Monat

  •  bei Stufe 1: 192 Euro
  •  bei Stufe 2: 354 Euro
  •  bei Stufe 3: 551,60 Euro
  •  bei Stufe 4: 827,10 Euro
  •  bei Stufe 5: 1.123,50 Euro
  •  bei Stufe 6: 1.568,90 Euro
  •  bei Stufe 7: 2.061,80 Euro

Steuern

  • Die kalte Progression beschreibt die Erhöhung des Durchschnittsteuersatzes bei gleichbleibender Kaufkraft. 2023 wurden erstmals die Tarifstufen an die Inflationsrate angepasst, diese Anpassung erfolgt auch für 2024. Steigt der Lohn bzw. das Gehalt im Ausmaß der Teuerung, führt das nun nicht mehr dazu, dass man quasi automatisch einen höheren Durchschnittsteuersatz bezahlt. 
  • Auch viele Absetzbeträge, wie der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB), der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) und der Unterhaltabsetzbetrag (UAB) werden nunmehr jährlich angepasst. Wer den AVAB und AEAB noch nicht in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigen hat lassen, wird die Anpassung bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung 2023 merken. 
  • Das Homeoffice Pauschale in der Höhe von 3 Euro pro Homeofficetag für maximal 100 Tage pro Jahr und der Kauf von ergonomischen Büromöbeln war ursprünglich befristet bis 31. Dezember 2023 und gehen nun ins Dauerrecht über. Wichtig ist, dass die Anzahl der Homeofficetage vom Arbeitgeber korrekt am Jahreslohnzettel gemeldet wird.

Details und viele weitere Zahlen für 2024 findest du auf der >>> Website der Arbeiterkammer bzw. der >>> Website der Sozialversicherung.


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