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Rettungs-und Krankentransporte: Achtung auf die richtige Entlohnung!

Höchstgericht bestätigt Satzung des ÖRK-Kollektivertrags.

Ein Krankentransport ist keine Taxifahrt. Und wer Rettungs- und Krankentransporte durchführt, muss nach dem Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes bezahlt werden und nicht nach dem Kollektivvertrag für das Taxi- und Mietwagengewerbe. Das gilt seit der Satzung des ÖRK-KVs mit 1. Juli 2011. Jetzt liegt dazu auch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vor.

Anlass war der Fall eines Sanitäters in der Steiermark, der bei einem Rettungsdienst  beschäftigt war und trotz Satzung nach dem Taxi-KV bezahlt wurde – zu Unrecht, wie das Höchstgericht bestätigt hat. Arbeitnehmervertreter aus der Steiermark berichten, dass es sich um keinen Einzelfall handle. vida unterstützt Beschäftigte gerne bei der Überprüfung ihrer Entlohnung. Bei Ungereimtheiten heißt es rasch handeln, denn die Ansprüche verfallen schon nach vier Monaten.

 

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