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Arbeitslosengeld

Infos rund um den Arbeitslosengeldbezug

Arbeitslosengeld: Wann und in welcher Höhe?
Wer den Job verliert, sollte sich schnellstmöglich beim Arbeitsmarktservice (AMS) melden.
Du gilst als arbeitslos, wenn du nach der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses, freien Dienstverhältnisses oder der Selbstständigkeit noch keinen neuen Job gefunden hast. Du musst beim AMS des Bezirkes, in dem du deinen Wohnsitz bzw. ständigen Aufenthalt hast, einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.

Achtung: Stelle den Antrag unverzüglich persönlich beim AMS, da das Arbeitslosengeld frühestens mit dem Tag der Antragstellung zuerkannt wird.
Früher melden

Wer bereits vorab, noch vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, über das Online-Portal des AMS das genaue Ende seines Beschäftigungsverhältnisses bekannt gibt, muss nicht sofort am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim AMS vorstellig werden. Du bekommst stattdessen vom AMS einen indivduellen Termin genannt, der dir eine lange Wartezeit erspart.

>> Mehr dazuWer bekommt Arbeitslosengeld?

Wenn du erstmals Arbeitslosengeld beantragst, musst du innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens 52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung nachweisen, also einen Job über der Geringfügigkeitsgrenze gehabt haben. Bei jeder weiteren Inanspruchnahme reichen 28 Wochen Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres. Für unter 25-Jährige genügt auch für den erstmaligen Bezug des Arbeitslosengeldes das Vorliegen von 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 12 Monate. Für welchen Zeitraum dir das Arbeitslosengeld zuerkannt wird, richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung und nach deinem Alter bei der Antragstellung.Höhe der Geldleistung
Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens, das sich aus der Beitragsgrundlage ergibt. Die Bemessungsgrundlage richtet sich bei Geltendmachung von 1. Jänner bis 30. Juni des jeweiligen Jahres nach der Jahresbeitragsgrundlage aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt des vorletzten Jahres. Das Geld wird auf das Girokonto überwiesen bzw. beim Postamt hinterlegt.