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Krankheit

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Im Falle einer Arbeitsverhinderung durch Krankheit hat der/die Lehrberechtigte dir für eine gewisse Dauer die Lehrlingsentschädigung weiter zu zahlen. Du erhältst vier Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und zwei weitere Wochen die Differenz zwischen der Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld von der Krankenkasse.

Bei weiterer Erkrankung innerhalb desselben Lehrjahres gebührt dir für die ersten drei Tage die volle Lehrlingsentschädigung und für maximal sechs weitere Wochen die Differenz zwischen der Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld von der Krankenkasse.

Bei einer Arbeitsverhinderung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit steht dir unabhängig von einer sonstigen Arbeitsverhinderung pro Anlassfall bis zur Dauer von acht Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und für maximal vier weitere Wochen die Differenz zwischen der Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld von der Krankenkasse zu.