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Berufsschule

Kosten, Unterrichtszeit und Unterbringung.

Den Jugendlichen ist die zur Erfüllung der gesetzlichen Berufsschulpflicht erforderliche Zeit freizugeben. Für die Unterrichtszeit ist die Lehrlingsentschädigung weiterzuzahlen. Entfällt an einem Schultag der ganze oder ein Teil des Unterrichts, so besteht grundsätzlich Arbeitsverpflichtung, wenn dies unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes (Wegzeit zwischen Berufsschule und Betrieb) zumutbar ist.

Wichtig: Besuchst du eine lehrgangsmäßige oder saisonale Berufsschule, darfst du während des tatsächlichen Besuchs des Lehrganges bzw. der saisonalen Berufsschule nicht im Betrieb beschäftigt werden.

Der/die Lehrberechtigte hat die Lehrlingsentschädigung während der Dauer des Berufsschulbesuches weiter zu bezahlen. Die Kosten der Unterbringung im Berufsschulinternat hast du grundsätzlich selbst zu tragen; übersteigen diese Kosten die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung, muss der/die Lehrberechtigte die Differenz bezahlen.

Achtung: Einige Kollektivverträge sehen günstigere Internatskostenregelungen vor.