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Änderung der Nachtruhe im Hotel- und Gastgewerbe

Arbeitnehmerinnenschutz bleibt aufrecht.

Eine Änderung im Rahmenrecht steht für die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe bevor. Wie beim letzten KV-Abschluss Anfang Mai von den Sozialpartnern vereinbart, kann künftig die Nachtruhe in Saisonbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Konkret gilt die Vereinbarung für vollzeitbeschäftigte ArbeiterInnen in Küche und Service in Saisonbetrieben. Diese Betriebe müssen Halbpension anbieten, also einen Schwerpunkt auf Frühstück und Abendessen haben. Während der Dauer der Beschäftigung muss den ArbeiterInnen eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden bzw. darf der Wohnsitz nicht weiter als 30 km vom Betrieb entfernt sein.

Ruhezeitkonto wird eingeführt

Ab März 2016 kann die Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen auf acht Stunden verkürzt werden und wird auf einem eigens eingerichteten Ruhezeitkonto erfasst. Parallel dazu führen die Arbeitgeber Arbeitsaufzeichnungen durch. Das Ruhezeitkonto ist möglichst zeitnah  - in Früh- oder Abenddienstblöcken im Mindestausmaß von drei Stunden - abzubauen. Damit sich die ArbeitnehmerInnen wirklich gut erholen können, empfiehlt vida Ruhezeiten in ganzen Tagen (8 Stunden) abzubauen. Wird stundenweise abgegolten, dann sind die Ruhestunden von der täglichen Höchstarbeitszeit abzuziehen. Beispiel: Werden von der 10-stündigen Höchstarbeitszeit vier Stunde Ruhezeit abgezogen, bleiben somit sechs Stunden über, in denen die Beschäftigten im Einsatz sein dürfen. Ist es nicht möglich das Ruhezeitkonto bis zum Ende der Beschäftigung vollständig abzubauen, so verlängert diese Zeit die Dauer der Beschäftigung. Hat eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer z.B. noch 16 Stunden auf dem Ruhezeitkonto, so verlängert sich die Dauer der Beschäftigung um zwei Tage.

Rahmenrecht weiter verbessern

Die flexible Gestaltung der Nachtruhe tritt am 1. März 2016 in Kraft. „Diese Einigung zeigt, dass die Sozialpartner Wort halten und bei bedeutenden Projekten an einem Strang ziehen. Sie ist auch ein Zeichen dafür, wie wichtig Sozialpartnerschaft bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für eine Branche ist“, betont Berend Tusch, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Tourismus. Mit der – unter bestimmten Voraussetzungen – möglichen Verkürzung der täglichen Ruhezeit während der Saison auf zumindest acht Stunden wird die Realität in vielen Betrieben abgebildet. „Das Ja zu mehr Flexibilität ist jedoch kein Freibrief für die UnternehmerInnen, ihre Beschäftigten ohne Regelungen einzusetzen. Die Betriebe haben darauf bei der Dienstplangestaltung zu achten“, so Tusch. Bis März wird die Gewerkschaft vida die Beschäftigten ausführlich über die Änderungen und ihre Rechte aufklären.
 

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Über uns

Der Fachbereich Tourismus in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen der 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe und in der Systemgastronomie. Der Tourismus ist eine junge Branche, 40 Prozent der Beschäftigten sind jünger als 30 Jahre, nur knapp 11 Prozent über 50. Über 60 Prozent der ArbeitnehmerInnen im Hotel- und Gastgewerbe sind Frauen. Die Branche ist von hoher Fluktuation und Abwanderung gezeichnet. Ohne Pensionierungen verlässt im Tourismus fast die Hälfte der Beschäftigten die Branche nach zehn Jahren. Die Gründe dafür liegen in schlechten Verdienstmöglichkeiten, Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Beruf und Familie und wenig Zukunftsperspektiven. Das darf nicht so bleiben, daher setzen wir in der Gewerkschaft vida uns für bessere Rahmenbedingungen in der Branche ein.

Fachbereichsvorsitzender: Berend Tusch
Fachbereichssekretärin: Kathrin Schranz