Zwischen drohender Strafe und Jobverlust
Lkw-LenkerIn nur mit Lkw-Führerschein - das reicht nicht mehr: Gewerbliche Transporte dürfen seit dem 10. September nur mit einer zusätzlich absolvierten Ausbildung gefahren werden. "Der Stichtag ist lange bekannt. Dennoch haben nach Schätzungen der AK etwa 20.000 Fahrerinnen und Fahrer nicht den erforderlichen Code 95 im Führerschein", sagt AK Verkehrsexperte Richard Ruziczka. Sie fahren entweder in einer rechtlichen Grauzone oder müssen von einem Tag auf den anderen den Brummi stehen lassen. "Dabei liegt das Versäumnis vor allem bei den Unternehmen", kritisiert Ruziczka. Diese wissen seit fünf Jahren, dass diese Wei-terbildung für den Gütertransport zwingend gefordert wird. Aber viele haben nichts zur Weiterbildung ihrer Beschäftigten beigetragen: weder durch eine zeitliche Frei-stellung, noch durch eine Übernahme der Weiterbildungskosten. "Jetzt zahlen die LenkerInnen doppelt die Zeche: Durch den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes und durch eine drohende Strafe", so Ruziczka. Die AK fordert die Polizei auf, zunächst die Lenkerinnen und Lenker bis Jahresende nur zu ermahnen. So hätte sie eine letzte Gelegenheit, die Weiterbildung nachzuholen.
Transportunternehmen können zur Rechenschaft gezogen werden
Denn bis 726 Euro kann es die Fahrerinnen und Fahrer kosten, wenn sie ohne den erforderlichen Weiterbildungsnachweis erwischt werden. "Die ohnehin nicht leichte Lage vieler Lenkerinnen und Lenker wird so noch schwieriger", sagt Ruziczka. Die AK fürchtet, dass am Ende nur die Fahrerinnen und Fahrer diese Strafe zahlen müssen. "Hier fordern wir ausdrücklich die Polizei auf, die Unternehmen zur Kasse zu bitten, wenn sie Lenkerinnen und Lenker einsetzen, die nicht die erforderliche Weiterbildung haben", so Ruziczka. Das Kraftfahrgesetz sieht nämlich durchaus vor, dass auch die Zulassungsbesitzer, in diesem Fall die Transport-Unternehmen, zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn die LenkerInnen nicht die erforderliche Qualifikation haben.
Klare Regeln gefordert
Die AK fordert klarere Regeln für die Aus- und Weiterbildung im Transportgewerbe, ähnlich denen, die es schon für Gefahrgut-Transporte gibt.
- Die Behörden sollen bis Jahresende zunächst auf Geldstrafen verzichten und die betroffenen Lenkerinnen und Lenker ermahnen, die Weiterbildung zu absolvieren.
- Die Transportunternehmen müssen die Weiterbildungskosten (zwischen 260 und 870 Euro) tragen und die Weiterbildung in der Arbeitszeit ermöglichen.
- Die Vorgaben für die Grundausbildung und zur Weiterbildung durch das Güterbeförde-rungsgesetz schwanken deutlich je nach Bundesland. Hier braucht es dringend eine Vereinheitlichung.
- Die Ausbildungsinstitute und Lehrinstitute brauchen eine Qualitätskontrolle. Die Ausbildung der Ausbilder muss klar geregelt sein. Auch für e-learning braucht es eindeutige Kriterien