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Rot Kreuz Kollektivvertrag gesatzt

Gilt ab 1. Jänner 2016 auch für private Rettungsdienste.

Der Kollektivvertragsabschluss des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) samt seiner je nach Bundesland unterschiedlichen Gehaltstafeln wurde vom Bundeseinigungsamt gesatzt. Damit gelten die Bestimmungen des ÖRK-Kollektivvertrages 2015 mit 1.Jänner 2016 auch für die Beschäftigten anderer privater Kranken- und Rettungstransporte, die bisher keiner anderen kollektivvertraglichen Regelung unterliegen.

Das Bundesgesetzblatt, mit dem der ÖRK-Kollektivvertrag auch für die sonstigen privaten Rettungs- und Krankentransportdienste erklärt wurde (Satzung) finden Sie links von diesem Artikel als Download.

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Über uns

Der Fachbereich Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida vertritt die Arbeitnehmer:innen in den mobilen Betreuungsberufen (Heimhilfe, Essen auf Räder, Besuchsdienst, Reinigungsdienst), Mitarbeiter:innen im Rettungs- und Krankentransport, Arbeitnehmer:innen in Heimen und Internaten (in der Systemerhaltung im Bereich Kinder, Jugend, Studenten, Erwachsene und Pflege- sowie Wohn- und stationäre Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen, z. B. Küchenpersonal, Köch:innen, Hausarbeiter:innen, Hausbetreuer:innen, Pflegehilfen, Kindergartenhelfer:innen, Abteilungshilfen, Klubbetreuer:innen, Reinigungspersonal) und Arbeitnehmer:innen in privaten Haushalten. Unser zentrales Anliegen in einem kostenorientierten Dienstleistungsbereich ist die stetige Weiterentwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen unserer Mitglieder. Schließlich sind faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne unabdingbare Voraussetzungen für ein Mehr an Lebensqualität.

Fachbereichsvorsitzende: Sylvia Gassner
Fachbereichssekretär:innen: Michaela Guglberger