Rot Kreuz Kollektivvertrag gesatzt
Der Kollektivvertragsabschluss des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) samt seiner je nach Bundesland unterschiedlichen Gehaltstafeln wurde vom Bundeseinigungsamt gesatzt. Damit gelten die Bestimmungen des ÖRK-Kollektivvertrages 2015 mit 1.Jänner 2016 auch für die Beschäftigten anderer privater Kranken- und Rettungstransporte, die bisher keiner anderen kollektivvertraglichen Regelung unterliegen.
Das Bundesgesetzblatt, mit dem der ÖRK-Kollektivvertrag auch für die sonstigen privaten Rettungs- und Krankentransportdienste erklärt wurde (Satzung) finden Sie links von diesem Artikel als Download.