vida

Au-pairs: Neuer Mindestlohn für 2016

Anhebung auf neue Geringfügigkeitsgrenze erfolgt.

Mit 1. Jänner 2016 tritt ein neuer Mindestlohntarif für Au-pairs in Kraft. Das im Sozialministerium angesiedelte Bundeseinigungsamt hat dem entsprechenden Antrag der Gewerkschaft vida zugestimmt. Der monatliche Mindestlohn wird auf 415,72 Euro angehoben, das ist ein Plus von 2,4 Prozent. Der Betrag entspricht der Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2016.

Das Entgelt gebührt für eine Arbeitszeit von 19 Wochenstunden inklusive Arbeitsbereitschaft. Wie bisher muss die Gastfamilie auch Wohnung und Verpflegung bereitstellen sowie die Hälfte der Kosten des Deutschkurses bezahlen. Gemäß dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz haben Au-pairs Anspruch auf 15 Monatsentgelte im Jahr.

 

Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Soziale Dienste Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 630 +43 (0) 1 534 44 102 400 sozialedienste@vida.at
Über uns

Der Fachbereich Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida vertritt die Arbeitnehmer:innen in den mobilen Betreuungsberufen (Heimhilfe, Essen auf Räder, Besuchsdienst, Reinigungsdienst), Mitarbeiter:innen im Rettungs- und Krankentransport, Arbeitnehmer:innen in Heimen und Internaten (in der Systemerhaltung im Bereich Kinder, Jugend, Studenten, Erwachsene und Pflege- sowie Wohn- und stationäre Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen, z. B. Küchenpersonal, Köch:innen, Hausarbeiter:innen, Hausbetreuer:innen, Pflegehilfen, Kindergartenhelfer:innen, Abteilungshilfen, Klubbetreuer:innen, Reinigungspersonal) und Arbeitnehmer:innen in privaten Haushalten. Unser zentrales Anliegen in einem kostenorientierten Dienstleistungsbereich ist die stetige Weiterentwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen unserer Mitglieder. Schließlich sind faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne unabdingbare Voraussetzungen für ein Mehr an Lebensqualität.

Fachbereichsvorsitzende: Sylvia Gassner
Fachbereichssekretär:innen: Michaela Guglberger