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Rettungs-und Krankentransporte: Achtung auf die richtige Entlohnung!

Höchstgericht bestätigt Satzung des ÖRK-Kollektivertrags.

Ein Krankentransport ist keine Taxifahrt. Und wer Rettungs- und Krankentransporte durchführt, muss nach dem Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes bezahlt werden und nicht nach dem Kollektivvertrag für das Taxi- und Mietwagengewerbe. Das gilt seit der Satzung des ÖRK-KVs mit 1. Juli 2011. Jetzt liegt dazu auch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vor.

Anlass war der Fall eines Sanitäters in der Steiermark, der bei einem Rettungsdienst  beschäftigt war und trotz Satzung nach dem Taxi-KV bezahlt wurde – zu Unrecht, wie das Höchstgericht bestätigt hat. Arbeitnehmervertreter aus der Steiermark berichten, dass es sich um keinen Einzelfall handle. vida unterstützt Beschäftigte gerne bei der Überprüfung ihrer Entlohnung. Bei Ungereimtheiten heißt es rasch handeln, denn die Ansprüche verfallen schon nach vier Monaten.

 

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Über uns

Der Fachbereich Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida vertritt die Arbeitnehmer:innen in den mobilen Betreuungsberufen (Heimhilfe, Essen auf Räder, Besuchsdienst, Reinigungsdienst), Mitarbeiter:innen im Rettungs- und Krankentransport, Arbeitnehmer:innen in Heimen und Internaten (in der Systemerhaltung im Bereich Kinder, Jugend, Studenten, Erwachsene und Pflege- sowie Wohn- und stationäre Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen, z. B. Küchenpersonal, Köch:innen, Hausarbeiter:innen, Hausbetreuer:innen, Pflegehilfen, Kindergartenhelfer:innen, Abteilungshilfen, Klubbetreuer:innen, Reinigungspersonal) und Arbeitnehmer:innen in privaten Haushalten. Unser zentrales Anliegen in einem kostenorientierten Dienstleistungsbereich ist die stetige Weiterentwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen unserer Mitglieder. Schließlich sind faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne unabdingbare Voraussetzungen für ein Mehr an Lebensqualität.

Fachbereichsvorsitzende: Sylvia Gassner
Fachbereichssekretär:innen: Michaela Guglberger