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Rotes Kreuz: KV-Fähigkeit bleibt bestehen

Rechtssicherheit für Beschäftigte

Im jahrelangen Rechtsstreit um die Kollektivvertrags-Fähigkeit des Österreichischen Roten Kreuz gibt es endlich eine Entscheidung. Die KV-Fähigkeit bleibt in allen Bereichen bestehen. Für die rund 6.000 Beschäftigten beim ÖRK bedeutet das ein Ende der Ungewissheit.

Erleichterung bei Beschäftigten und BetriebsrätInnen

„Viele MitarbeiterInnen waren verunsichert und auch wir BetriebsrätInnen haben nicht gewusst, wohin der Konflikt führen könnte. Die Situation, dass die KV-Fähigkeit aberkannt wird, hatten wir ja noch nie“, erzählt Maria Schierz, Betriebsratsvorsitzende des RK Graz-Stadt und stv. Zentralbetriebsratsvorsitzende des RK Steiermark. „Viele haben Verschlechterungen befürchtet oder dass der KV einfach nicht mehr gilt. Wir konnten zwar beruhigen, dass bestehende Vereinbarungen gültig bleiben, aber was eine Aberkennung zum Beispiel für neue MitarbeiterInnen bedeutet hätte, haben wir auch nicht gewusst.“ Dementsprechend erleichtert sind BetriebsrätInnen und Beschäftigte über die Entscheidung. „Die BARS kann noch formell ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung erheben, ein Erfolg ist allerdings unwahrscheinlich“, so vida-Rechtsexperte Matthias Schachner.

KV-Verhandlungen für BARS gestartet

Die Aberkennung der KV-Fähigkeit hatte die BARS (Berufsvereinigung von ArbeitgeberInnen in Rettungs- und zugehörigen Sanitätsberufen)  mit dem Argument beantragt, dass das Rote Kreuz kein offener Arbeitgeberverband sei. Mittlerweile hat das Rote Kreuz seine Statuten geändert und somit hat das Bundeseinigungsamt entschieden, dass die KV-Fähigkeit bleibt. Auch vida begrüßt die Entscheidung im Interesse der Beschäftigten. Für die Beschäftigten in den Betrieben der BARS werden Ende Juli Verhandlungen über einen eigenen Kollektivvertrag beginnen. Schon im Vorfeld konnten die Gewerkschaften vida  und GPA-djp eine Lohnerhöhung erreichen.

 

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