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Gewerkschaft vida: Verfassungsklage gegen gekipptes Rauchverbot richtiger Weg

vida-Tusch: „Beschäftigte in der Gastronomie dürfen nicht Menschen zweiter Klasse sein!“

„Ich begrüße es, dass die Wiener Landesregierung morgen endgültig die Weichen für eine Klagseinbringung gegen die Aufhebung des geplanten Rauchverbots in der Gastronomie stellt“, so Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida. „Als Gewerkschaft geht es uns um die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Beschluss der alten Bundesregierung, ein generelles Rauchverbot mit Mai 2018 einzuführen, war der einzig richtige Weg, so Tusch: „Die FPÖ hat die Aufhebung zu einer Koalitionsbedingung gemacht. Echte Arbeiterparteien handeln mit Sicherheit anders.“

Bedenklicher Jugendschutz

Es sei geradezu zynisch, so Tusch, „wenn sich die Regierung damit brüstet, dass der Jugendschutz im neuen Rauchergesetz ausgebaut wurde, gleichzeitig Lehrlinge und Praktikanten in der Gastronomie weiter eine Stunde pro Tag im Raucherbereich arbeiten dürfen. Was soll das für ein Jugendschutz sein?“ Von Schutz könne keine Rede sein, so der vida-Gewerkschafter: „Niemand würde sein Kind, wenn er oder sie es im Auto befördert, für eine Stunde abschnallen. Alle hätten Angst, dass was passiert. Das Risiko wäre jedem Elternteil zu groß. Bei den Lehrlingen wird auf das Gesundheitsrisiko aber gepfiffen!“

Nur absolutes Rauchverbot sichert Gesundheit  

„Die Menschen in der Gastronomie haben sich endlich eine bessere, eine gesündere Arbeitswelt verdient“, mahnt Tusch. Es sei aber so, dass „die Beschäftigten im Gastgewerbe offenbar Menschen zweiter Klasse sind. Es kann doch nicht sein, dass sie dermaßen benachteiligt werden und bis zu 12 Stunden in verrauchten Lokalen arbeiten müssen. Diese Ungleichbehandlung ist unerträglich und diesem Spuk muss der Verfassungsgerichtshof ein Ende bereiten.“ Nur mit einem kompletten Verbot „könne man für alle Betriebe gleiche Voraussetzungen schaffen. Auch in Österreich muss endlich Klarheit darüber herrschen, was erlaubt ist. Die Diskussionen über das Rauchen gehören abgestellt. Wir brauchen dringend Rechtssicherheit. Ich hoffe im Interesse der Gesundheit der Beschäftigten und aller Österreicherinnen und Österreicher, dass diese Klage vor dem VfGH erfolgreich sein wird“, so Tusch abschließend.

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Der Fachbereich Gesundheit in der Gewerkschaft vida vertritt eine Vielzahl unterschiedlicher Berufsgruppen, die ein gemeinsames Betätigungsfeld vereint – nämlich das Wohlergehen von Menschen in außergewöhnlichen Lebenssituationen. Hier finden sich sämtliche Mitarbeiter:innen von Privatkrankenanstalten und Konfessionellen Einrichtungen Österreichs – von der hochdotierten Primaria bis zur Reinigungskraft. Wir vertreten auch die Beschäftigten der Sozialversicherung. Die Mitarbeiter:nnen der Bäder und Kuranstalten gehören zu dem vida-Fachbereich sowie Arbeiter:innen in Sauna-, Solarien- und Bäderbetrieben, Heilmasseur:innen und die medizinischen MasseurInnen in selbständigen Ambulatorien für physikalische Behandlungen, sofern es sich nicht um Angestellte oder Beschäftigte in Arztpraxen und Spitälern handelt. Dabei engagieren wir uns für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne. Sie sind unabdingbare Voraussetzungen für ein Mehr an Lebensqualität.

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