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KV Eisenbahnen

Abschluss stärkt untere Einkommen.

Trotz Corona- und Wirtschaftskrise konnten sich der Fachbereich Eisenbahn in der Gewerkschaft vida und der Fachverband Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) heuer bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 40.000 Beschäftigten im Eisenbahnsektor auf einen Gehaltsabschluss einigen.

Die Inflation befindet sich aufgrund der Wirtschaftslage derzeit in einem Zick-Zack Kurs und auch die weitere Entwicklung ist ungewiss. Daher haben sich die Sozialpartner auf eine Mischvariante im diesjährigen Abschluss entschieden. Für das zweite Halbjahr 2020 erhalten die Beschäftigten in eisenbahnspezifischen Kollektivverträgen und der AVB eine einmalige steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von 250 Euro, das 1:1 ins Geldbörsl wandert. Für 2020 erhalten Lehrlinge noch 150 Euro als Corona-Prämie.  Ab 1. Jänner 2021 werden die KV- und IST-Löhne um 1,3 Prozent, jedoch um mindestens 35 Euro erhöht; ebenfalls um 1,3 Prozent erhöht werden ab diesem Zeitpunkt auch die valorisierbaren Nebengebühren und Lehrlingseinkommen. Der prozentuelle Abschluss gilt für 11 Monate bis 30. November 2021. Für 2020 erhalten Lehrlinge noch 150 Euro als Corona-Prämie. Sollte die Inflation im kommenden Jahr jedoch über 1,3 Prozent steigen, ist eine Nachverhandlung zwischen den Sozialpartnern vereinbart. Der Abschluss bringt Sicherheit in Krisenzeiten und stärkt die unteren Einkommensgruppen mit einer Mindesterhöhung um 35 Euro im Monat ab 2021.

Als Sozialpartner im Eisenbahnsektor war es unser Ziel, mit dem vorliegenden Abschluss einen Beitrag zur Krisenbewältigung sowohl für die ArbeitnehmerInnen und ihre Geldbörsen als auch für den Erhalt und Ausbau der Bahnen samt ihrer Green Jobs zu leisten. Angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds beinhaltet der KV-Abschluss ein durchaus herzeigbares Ergebnis. Die Corona-Krise hat der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt weltweit enormen Schaden zugefügt und stellt auch die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 in den Schatten. Es hat jetzt umso mehr gezeigt, wie wichtig in Österreich die Sozialpartnerschaft und starke Gewerkschaften sind.

Bei den verhandelten Neuerungen im KV EU-Rahmenrecht, u.a. Verbesserungen bei unverschuldeter Dienstuntauglichkeit, mehr Einkommensgerechtigkeit bei gemeldeter Schwangerschaft sowie eine Branchenlösung für das Nachtzugpersonal wurden alle Beschäftigtengruppen berücksichtigt.

Hier gibt es einen Überblick über die rahmenrechtlichen Erweiterungen:

Soziale Gestaltungspflicht im KV EU
(Spezialregelung bei den ÖBB beachten)

Für die eisenbahnspezifischen Berufsfelder wurde eine sogenannte „soziale Gestaltungspflicht“ im KV EU verankert (bei den ÖBB wurden auch die KollegInnen in der DBO und die nicht definitiv gestellten AVB MitarbeiterInnen in den Wirkungsbereich dieser Regelung aufgenommen). Für KollegInnen, die über 10 Jahre im Unternehmen sind und unverschuldet dienstuntauglich werden, muss der Arbeitgeber prüfen, ob es in der Firma offene Stellen gibt, auf welche die Betroffenen vermittelt werden können. Wenn eine Umschulung auf eine andere Stelle innerhalb von rund drei Monaten erfolgen kann, steht dem Verbleib im Unternehmen nichts im Weg. In der Zeit der Umschulung bleibt das bisherige Gehalt garantiert. Die Implementierung dieses Paragraphen war ein wichtiger erster Schritt, damit man in Zukunft darauf zählen kann, vom Dienstgeber nicht sofort vor die Tür gesetzt zu werden, wenn man krankheitsbedingt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Zusätzlicher Urlaub für AVB-MitarbeiterInnen

Auch für unsere KollegInnen in den AVB konnten wir positive Änderungen erreichen. Nachdem die Regierung Kurz 1 das Antrittsalter für die Altersteilzeit nach oben gesetzt hat, wurde eine Anpassung notwendig. Neben der Neuregelung von Alter und Arbeit gibt es auch Verbesserungen in der AVB. Ab 2022 bekommen KollegInnen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, jährlich Extra-Urlaubstage, wenn Urlaub konsumiert wird:

  • Wenn vier Wochen Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr konsumiert wurden, steht 1 Extra-Urlaubstag zu

  • Wenn fünf Wochen Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr konsumiert wurden, stehen 2 Extra-Urlaubstage zu

  • Wenn sechs Wochen Urlaub aus dem  laufenden Urlaubsjahr konsumiert wurden, stehen 3 Extra-Urlaubstage zu
     

Krisenbewältigung im ÖBB AZ KV

Mit den ÖBB wurde vorbereitet, dass bis 01.01.2022 eine Auszahlung der Zeitguthaben, die durch den Nachfaktor entstanden sind, aufgeschoben wird.

Einkommensgerechtigkeit bei Meldung einer Schwangerschaft in den Eisenbahnberufen sowie Aufnahme der Nachtzüge in den EU KV.

Auch eine Forderung, die vergangenes Jahr aus der Veranstaltung „Frauen im Betriebsdienst“ entstanden ist, konnte jetzt erfreulicherweise umgesetzt werden. Schwangere Kolleginnen, die aufgrund von Beschäftigungsverboten in der Schwangerschaft ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen, müssen zukünftig keine finanziellen Einbußen mehr hinnehmen. Ab Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn des Mutterschutzes wurden bisher durchschnittliche Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszulagen nicht mehr weitergezahlt. Das haben wir repariert. Unsere Kolleginnen können sich nun monatlich über durchschnittlich 100 bis 150 Euro Bruttozuwachs beim Einkommen freuen.

2017 haben wir die Bahn-Caterer im Eisenbahner KV abgebildet. Für 2020 gibt es für sie ebenfalls eine steuerfreie Corona-Prämie in der Höhe von 250 Euro. Erfreulicherweise steigen ihre Löhne ab 1. Jänner 2021 dank der Mindesterhöhung von 35 Euro um knapp zwei Prozent an. Das Nachtzuggeschäft boomt. Um hier fit für die Zukunft zu sein, wird ab kommenden Jahr die Betreuung von Schlaf- und Liegewagen durch die Anlage 8 im Kollektivvertrag für Eisenbahnunternehmen (KV EU) branchenweit geregelt.

Kaufmännische Lehrlinge zukünftig auch im EU KV

In den vergangenen Jahren konnten wir einen Großteil der Eisenbahn-Lehrberufe im KV abbilden. Nun wurden im diesjährigen Abschluss in einem finalen Schritt auch die kaufmännischen Lehrberufe im KV EU abgebildet. Besonders freut uns auch die Tatsache, dass die Lehrlingseinkommen in den technischen Lehrberufen in den vergangenen drei Jahren um über 15 Prozent gesteigert werden konnten.

Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Eisenbahn Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 590 +43 (0) 1 534 44 102 530 eisenbahn@vida.at
Über uns

Der Fachbereich Eisenbahn in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen aller Arbeitnehmer:innen der österreichischen Eisenbahnverkehrs- und Seilbahnunternehmungen. Er vereint Kolleginnen und Kollegen in den unterschiedlichsten Berufen, welche in der Schieneninfrastruktur, der Traktion, den Werkstätten, im Personen- und Güterverkehr oder im Bereich Managementservices beschäftigt sind. Damit die Beschäftigten ihre Arbeit unter guten und sicheren Bedingungen erbringen können, gestaltet vida aktiv mit. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gehören genauso zu unseren Zielen wie zukunftsorientierte Einkommen und moderne, sichere und altersgerechte Arbeitsplätze. Nationale und internationale Vernetzung, Lobbying und kompetente Grundlagenarbeit zählen zu unseren täglichen Aufgaben. Darüber hinaus machen wir uns für den Schutz und Ausbau der Daseinsvorsorge im Verkehr stark. Denn ein Aushungern des Öffentlichen Verkehrs kostet nicht nur hunderttausenden ÖsterreicherInnen ihre Mobilität und Chancen, sondern auch tausenden unserer MitarbeiterInnen ihren Arbeitsplatz.

Fachbereichsvorsitzender: Gerhard Tauchner
Fachbereichssekretär:innen: Sabine Stelczenmayr, Dominik Pertl, Robert Hofmann
Betreuung Seilbahnen: Kajetan Uriach