Geltungsbeginn
01.07.2018
Ergebnisse der letzten Gehaltsverhandlungen
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Die Gehaltsansätze werden um 3,4 % erhöht.
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Die Ist-Gehälter werden um 3,4% erhöht.
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Die valorisierbaren Nebenbezüge werden um 3,4 % erhöht.
"Blaulichttag"
Geltungsbeginn: 01.01.2019
Richtlinien für die Gewährung von Sonderurlaub, verlautbart mit DA (93), GD-NBI. 16. Stück/1995, werden wie folgt geändert:
1) Nach Punkt 6.62 werden folgende Punkte eingefügt:
6.71 Dem ÖBB-Angestellten wird für die Teilnahme an einer offiziellen Weiterbildungs-maßnahme im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr oder anerkannten Rettungsdienstorganisation, die der Rettung von Menschen dienen, auf vorheriges Ansuchen ein Sonderurlaub gewährt, sofern der ÖBB-Angestellte dadurch an der Dienstleistung verhindert ist. Der Sonderurlaub beträgt in diesem Fall einen Tag (pro Kalenderjahr).
6.72 Die aktive Mitgliedschaft bei der Hilfsorganisation ist durch einen Mitgliedsausweis oder eine andere geeignete Bestätigung nachzuweisen.
6.73 Die Vorlage einer schriftlichen Einladung zur Aus- bzw. Weiterbildungsveranstal-tung gilt als Ansuchen. Die Teilnahme an der Aus- bzw. Weiterbildungsveranstaltung ist nachzuweisen
2) In Punkt 8 wird folgender Satz angefügt:
„Die Punkte 6.71 bis 6.73 gelten ab 01.01.2019
KollegInnen, die sich der Rettung von Menschen durch sogenannte Blaulichtorganisationen
(Freiwillige Feuerwehr, Rettung) verschrieben haben, steht ein Tag Dienstfreistellung, pro Jahr, im Zusammenhang mit einer offiziellen Weiterbildung anerkannter Rettungsorganisationen zu.
Voraussetzung ist das Erbringen einer Bestätigung der ehrenamtlichen Mitgliedschaft sowie der Schulungsteilnahme.
Blaulichtorganisationen, in diesem Zusammenhang, sind anerkannte Rettungsdienste für
Menschen (Bsp.: Grünes Kreuz, Arbeiter Samariterbund, Rotes Kreuz, Bergrettung, etc.).
Allerdings nicht Rettungsorganisationen für Tiere (Bsp.: Hunderettung)!