vida

Ich bin nicht vom ÖBB Arbeitszeit-Kollektivvertrag betroffen

 

Geltungsbeginn
01.07.2018

Ergebnisse der letzten Gehaltsverhandlungen
  • Die Gehaltsansätze werden um 3,4 % erhöht.
  • Die Ist-Gehälter werden um 3,4% erhöht.
  • Die valorisierbaren Nebenbezüge werden um 3,4 % erhöht.
 
 

"Blaulichttag"

Geltungsbeginn: 01.01.2019

Richtlinien für die Gewährung von Sonderurlaub, verlautbart mit DA (93), GD-NBI. 16. Stück/1995, werden wie folgt geändert:
 
1)      Nach Punkt 6.62 werden folgende Punkte eingefügt:
6.71 Dem ÖBB-Angestellten wird für die Teilnahme an einer offiziellen Weiterbildungs-maßnahme im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr oder anerkannten Rettungsdienstorganisation, die der Rettung von Menschen dienen, auf vorheriges Ansuchen ein Sonderurlaub gewährt, sofern der ÖBB-Angestellte dadurch an der Dienstleistung verhindert ist. Der Sonderurlaub beträgt in diesem Fall einen Tag (pro Kalenderjahr).
 
6.72 Die aktive Mitgliedschaft bei der Hilfsorganisation ist durch einen Mitgliedsausweis oder eine andere geeignete Bestätigung nachzuweisen.
 
6.73 Die Vorlage einer schriftlichen Einladung zur Aus- bzw. Weiterbildungsveranstal-tung gilt als Ansuchen. Die Teilnahme an der Aus- bzw. Weiterbildungsveranstaltung ist nachzuweisen

2)      In Punkt 8 wird folgender Satz angefügt:
„Die Punkte 6.71 bis 6.73 gelten ab 01.01.2019

KollegInnen, die sich der Rettung von Menschen durch sogenannte Blaulichtorganisationen
(Freiwillige Feuerwehr, Rettung) verschrieben haben, steht ein Tag Dienstfreistellung, pro Jahr, im Zusammenhang mit einer offiziellen Weiterbildung anerkannter Rettungsorganisationen zu.
Voraussetzung ist das Erbringen einer Bestätigung der ehrenamtlichen Mitgliedschaft sowie der Schulungsteilnahme.
 
Blaulichtorganisationen, in diesem Zusammenhang, sind anerkannte Rettungsdienste für
Menschen (Bsp.: Grünes Kreuz, Arbeiter Samariterbund, Rotes Kreuz, Bergrettung, etc.).
Allerdings nicht Rettungsorganisationen für Tiere (Bsp.: Hunderettung)!
 

 

Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Eisenbahn Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 590 +43 (0) 1 534 44 102 530 eisenbahn@vida.at
Über uns

Der Fachbereich Eisenbahn in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen aller Arbeitnehmer:innen der österreichischen Eisenbahnverkehrs- und Seilbahnunternehmungen. Er vereint Kolleginnen und Kollegen in den unterschiedlichsten Berufen, welche in der Schieneninfrastruktur, der Traktion, den Werkstätten, im Personen- und Güterverkehr oder im Bereich Managementservices beschäftigt sind. Damit die Beschäftigten ihre Arbeit unter guten und sicheren Bedingungen erbringen können, gestaltet vida aktiv mit. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gehören genauso zu unseren Zielen wie zukunftsorientierte Einkommen und moderne, sichere und altersgerechte Arbeitsplätze. Nationale und internationale Vernetzung, Lobbying und kompetente Grundlagenarbeit zählen zu unseren täglichen Aufgaben. Darüber hinaus machen wir uns für den Schutz und Ausbau der Daseinsvorsorge im Verkehr stark. Denn ein Aushungern des Öffentlichen Verkehrs kostet nicht nur hunderttausenden ÖsterreicherInnen ihre Mobilität und Chancen, sondern auch tausenden unserer MitarbeiterInnen ihren Arbeitsplatz.

Fachbereichsvorsitzender: Gerhard Tauchner
Fachbereichssekretär:innen: Sabine Stelczenmayr, Dominik Pertl, Robert Hofmann
Betreuung Seilbahnen: Kajetan Uriach