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"Versteckspiele" von Ex-ÖBB-Generaldirektor Huber müssen restlos aufgeklärt werden

Telekomprozess: Prüfen, ob "Nebenerwerbsgeneraldirektor" gegen ÖBB-Compliance-Richtlinie verstoßen hat.

Eine restlose Aufklärung, ob der angeklagte Ex-ÖBB-Generaldirektor Huber mit seinen "Versteckspielen" bzw. der Nichtmeldung seiner Nebengeschäfte beim Telekom-Immobiliendeal gegen die Compliance-Richtlinien des ÖBB-Konzerns verstoßen habe, fordert ÖBB-Konzernbetriebsratsvorsitzender Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida, im Zusammenhang mit dem laufenden Gerichtsverfahren in dieser Causa.

"40.000 Eisenbahnerinnen und Eisenbahner haben ein Recht auf Aufklärung, in welcher Millionenhöhe der Immobiliendeal für den ehemaligen ÖBB-Chef in seiner aktiven Zeit zu seinem finanziellen Vorteil gearbeitet hat", kritisiert Hebenstreit. Jede Eisenbahnerin und jeder Eisenbahner sei nämlich gemäß den Compliance-Richtlinien des Konzerns dazu verpflichtet, jeden noch so geringen Nebenverdienst dem Dienstgeber ÖBB zu melden.

Es müsse aufgearbeitet werden, fordert Hebenstreit, "inwieweit Huber von seinen Kernaufgaben für die ÖBB abgelenkt war und durch die Geschäfte des offensichtlichen "Nebenerwerbsgeneraldirektors" dem ÖBB-Konzern  wirtschaftlicher und finanzieller Schaden entstanden ist". Die MitarbeiterInnen bekämen zudem auch noch heute die Folgen der dreistelligen Millionenverluste der sogenannten ÖBB-Spekulationsgeschäfte aus der Ära Huber in der Form von Sparprogrammen im Konzern zu spüren.

"Diese niederschmetternden Verluste für den Konzern und die Steuerzahler sowie das Verfahren zum Immobiliendeal werfen die Frage auf, ob die Wirtschaftskompetenz des ÖVP-nahen ehemaligen ÖBB-Managers darin bestanden hat, in die eigene Tasche zu wirtschaften. Die Steuerzahler haben deshalb ein Recht auf eine transparente und vollständige Aufklärung sämtlicher windigen Geschäftemachereien aus der ÖBB-Ära Hubers", bekräftigt Hebenstreit.
 

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