vida

Sonderpensionen

EisenbahnerInnen kaum betroffen.

Mit dem Sonderpensionsbegrenzungsgesetz will die Bundesregierung die Höhe sogenannter Sonderpensionen begrenzen. Darunter sind Zusatzpensionsleistungen zu verstehen, die deutlich über den sonst üblichen Pensionen liegen: Die ASVG-Höchstpension beträgt im Jahr 2014 maximal 3.380,37 Euro. Für Bruttopensionen, die über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage in der Höhe von derzeit 4.530 Euro liegen, will die Bundesregierung Pensionssicherungsbeiträge zwischen 5 und 25 Prozent einführen.
 
 Betroffen sollen vom Gesetz vor allem jene PensionistInnen sein, die bisher Zusatzpensionsleistungen erhalten haben, aber dafür keinen Pensionssicherungsbeitrag leisten mussten. Es sind dies ehemalige MitarbeiterInnen von Kammern, Sozialversicherungsträgern, ORF, Bundesimmobiliengesellschaft, Verbund, ÖIAG, Banken etc.
 
ÖBB-Pensionen erst ab 6.795 Euro brutto betroffen
 
 Die ÖBB-Bediensteten zahlen so wie die Bundesbeamten bereits seit über 20 Jahren zusätzlich zum Pensionsbeitrag in der Höhe von 10,25 Prozent  Pensionssicherungsbeiträge. Nach Verhandlungen auf Initiative der Gewerkschaft mit dem Sozialministerium sieht der nun fertige Gesetzesentwurf an den Ministerrat vor, dass der im Sonderpensionsbegrenzungsgesetz vorgesehene Pensionssicherungsbeitrag von 5 Prozent bei den ÖBB nicht zur Anwendung kommt.
 
 Für Pensionen unter 6.795 Euro brutto erfolgt die Reduktion des Pensionssicherungsbeitrages auf 3,5 Prozent je nach Pensionsantrittszeitpunkt bis zum Jahr 2020. Die bisher üblichen Pensionssicherungsbeiträge sind weiterhin nach dem Pensionsantrittszeitpunkt gestaffelt zu zahlen. Die neuen im Gesetz festgelegten Pensionssicherungsbeiträge (10 bis 25 Prozent) gelten erst für Pensionsanteile ab 150 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage (HBGL).

 

Neuer Pensionssicherungsbeitrag

über 150 bis 200 Prozent der HBGL / 6.795 bis 9.060 Euro   ... 10%

über 200 bis 300 Prozent der HBGL / 9.061 bis 13.590 Euro  ... 20%

über 300 Prozent der HBGL / über 13.590 Euro                    ... 25%

Verschwindend geringe Anzahl

Es gibt nur eine verschwindend geringe Anzahl unter den EisenbahnerInnen, die Bruttopensionen über 6.795 Euro beziehen. Daher sind die EisenbahnerInnen von der Neuregelung im Sonderpensionsbegrenzungsgesetz kaum betroffen.

Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Eisenbahn Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 590 +43 (0) 1 534 44 102 530 eisenbahn@vida.at
Über uns

Der Fachbereich Eisenbahn in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen aller Arbeitnehmer:innen der österreichischen Eisenbahnverkehrs- und Seilbahnunternehmungen. Er vereint Kolleginnen und Kollegen in den unterschiedlichsten Berufen, welche in der Schieneninfrastruktur, der Traktion, den Werkstätten, im Personen- und Güterverkehr oder im Bereich Managementservices beschäftigt sind. Damit die Beschäftigten ihre Arbeit unter guten und sicheren Bedingungen erbringen können, gestaltet vida aktiv mit. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gehören genauso zu unseren Zielen wie zukunftsorientierte Einkommen und moderne, sichere und altersgerechte Arbeitsplätze. Nationale und internationale Vernetzung, Lobbying und kompetente Grundlagenarbeit zählen zu unseren täglichen Aufgaben. Darüber hinaus machen wir uns für den Schutz und Ausbau der Daseinsvorsorge im Verkehr stark. Denn ein Aushungern des Öffentlichen Verkehrs kostet nicht nur hunderttausenden ÖsterreicherInnen ihre Mobilität und Chancen, sondern auch tausenden unserer MitarbeiterInnen ihren Arbeitsplatz.

Fachbereichsvorsitzender: Gerhard Tauchner
Fachbereichssekretär:innen: Sabine Stelczenmayr, Dominik Pertl, Robert Hofmann
Betreuung Seilbahnen: Kajetan Uriach