7,3 Prozent Reallohnerhöhung
Die Kollektivvertragsverhandlungen für Friseurinnen und Friseure sind erfolgreich abgeschlossen.
„Mit einer Lohnerhöhung von 7,3 Prozent ab 1.4. 2024 konnten wir die volle Teuerungsabgeltung sowie eine Reallohnerhöhung für die Beschäftigten erreichen. Facharbeiterinnen und Facharbeiter erhalten ab 1.4. 2025 einen Mindestlohn von 2.015 Eurobrutto im Monat.“
Christine Heitzinger, Vorsitzende des Fachbereichs Dienstleistungen
Weitere Lohnerhöhung ab 1.4.2025
Der KV wurde für einen Zeitraum von zwei Jahren abgeschlossen. Am 1.4. 2025 erfolgt daher eine weitere Lohnerhöhung um mindestens 5,2 Prozent. Sollte die durchschnittliche Inflation im Jahr 2024 diesen Wert übersteigen, wird mit den Arbeitgebern nachverhandelt. Der Behaltepflichtlohn für Lehrlinge in der bisherigen Höhe von 85 Prozent des Facharbeiterlohns wurde angehoben. Das heißt, sie bekommen ab 2024 1.965 Euro brutto, also um rund 250 Euro mehr als vorher.
Urlaubsansprüche verbessert
Zudem wurden zwei Wochen einseitiger Urlaubsanspruch für Eltern mit Betreuungsplichten in den Sommerferien erreicht. Arbeitnehmer:innen können somit bestimmen, wann sie in den Urlaub gehen wollen. Dem Arbeitgeber muss sechs Wochen im Voraus Bescheid geben werden. Ausnahme: Der Arbeitgeber lehnt das Ansuchen zwei Wochen vor Urlaubsbeginn aus wirtschaftlichen Gründen ab.
Recht für Aufstocken von Teil- auf Vollzeit
Vereinbart wurde in den Verhandlungen auch das Recht, von Teilzeit auf Vollzeit aufstocken zu können, wenn die vereinbarte Normalarbeitszeitregelmäßig überschritten wird. Die Arbeitgeber sind zudem angehalten, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Beschäftigten steuerfreie Prämien auszubezahlen.
Gemeinsam stark
Je stärker wir als deine Arbeitnehmer:innenvertretung sind, desto mehr können wir für dich erreichen! Du bist noch nicht Mitglied? Dann wird es Zeit dafür!