Arbeiten am Feiertag
Auch heuer gilt wieder die bundeseinheitliche Regelung für Friseurbetriebe, die am 8. Dezember offen haben. Wer an diesem Tag arbeitet, bekommt zum Grundlohn das gesetzliche Feiertagsentgelt und zusätzlich freie Stunden als Ersatz. Sind diese Stunden Überstunden, gibt es sogar einen 200-prozentigen Zuschlag.
Freiwilligkeit ist Voraussetzung
Besonders wichtig: Die ArbeitnehmerInnen dürfen nicht dazu gezwungen werden, am 8. Dezember zu arbeiten. Jeder muss sich also freiwillig melden und es darf nur in der Zeit von 10 bis 18 Uhr (inklusive Vor-und Abschlussarbeiten) gearbeitet werden. Friseur-Lehrlinge haben an diesem Tag in ganz Österreich frei.
Achtung: Für den 24. und den 31. Dezember gibt es heuer keine Sonderregelungen, da diese Tage Sonntage und somit arbeitsfrei sind.
Sollten sich Betriebe nicht an die Bestimmungen halten, melde dich bitte bei uns per E-Mail: dienstleistungen@vida.at