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Registrierkassenpflicht

Ab Jänner stimmt die Rechnung!

Im Zuge der Steuerreform hat die Regierung auch eine der zentralen Forderungen der Gewerkschaft vida umgesetzt: Ab 1.1.2016 gibt es eine Registrierkassenpflicht in Österreich. Was bedeutet das? Alle Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine Registrierkasse zu benützen und elektronische Belege auszustellen. Alle Daten, die der Wirt oder Händler in seine Registrierkasse tippt, werden auf einer Smartcard im Gerät gespeichert. Diese Daten werden aber nicht automatisch ans Finanzamt geleitet. Die Datenmenge wäre einfach zu groß. Die Daten werden nur im Falle einer Betriebsprüfung kontrolliert. Das System soll manipulationssicher sein.

Betroffen von der Registrierkassenpflicht sind Branchen, in denen überwiegend bar gezahlt wird (laut Finanzministerium sind das rund 60 Prozent aller heimischen Betriebe, ca. 150.000 vorwiegend in den Branchen Gastronomie, Handel und Dienstleistungen). Ausnahmen gibt es etwa für kleine Feste, wie Frühschoppen, für Kleinunternehmer auf öffentlichen Plätzen (z.B.: Fiaker, Eisverkäufer oder Maronibrater) oder für mobile Unternehmen wie Masseure. Die Wirtschaftskammer hat die Registrierkassenpflicht im Vorfeld vehement bekämpft.

 Registrierkassenpflicht soll 900 Millionen bringen

Die Registrierkassenpflicht soll im Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug einen hohen Beitrag liefern. Bis zu 3,2 Milliarden Euro entgehen dem Staat jährlich durch nicht abgelieferte Umsatzsteuer, schätzt das Finanzministerium. Dass gerade in der Gastronomie oft „getrickst“ wird, ist kein Geheimnis. Umsatzsteuerbetrug ist aber kein Kavaliersdelikt, sondern schadet uns allen – dem Gast sogar doppelt. Einerseits muss er den vollen Preis bezahlen, auch wenn die Umsatzsteuer nicht abgeführt wird. Andererseits fehlt dem Staat und damit uns allen Geld, das dringend gebraucht wird.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine sogenannte Verbrauchsteuer, die auf den Konsum von Gütern und Dienstleistungen erhoben wird. Der Steuersatz beträgt 20 Prozent, für manche Güter und Leistungen gilt ein ermäßigter Satz von 10 bzw. 12 Prozent. Die Umsatzsteuer wird bei jedem Kaufvorgang eingehoben und grundsätzlich nur durch den  Endverbraucher getragen. Der Kunde bzw. Käufer zahlt die Umsatzsteuer mit dem Kaufpreis des erworbenen Gutes oder der Leistung. Der Unternehmer bzw. Verkäufer leitet sie an das Finanzamt weiter.

Die Unternehmen heben die Umsatzsteuer also lediglich wie Treuhänder ein und müssen sie an das Finanzamt abführen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen eine ordnungsgemäße Rechnung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, über die von ihr verkauften Güter und Leistungen ausstellen.

vida-Infokampagne zum Thema „Registrierkassenpflicht“ war voller Erfolg

Um das Bewusstsein der Menschen zu schärfen, hat die vida die vergangenen vier Wochen intensiv dazu genützt, um in zahlreichen Aktionen auf die Registrierkassenpflicht aufmerksam zu machen. Österreichweit wurden über 14.000 Info-Folder zu diesem Thema an stark frequentierten Plätzen verteilt und zahlreiche positive Gespräche geführt. Zudem wurde die Bevölkerung auch über die vida-Homepage bzw. die vida-Facebook-Seite sensibilisiert. Großen Anklang hat in diesem Zusammenhang auch das vida-Gewinnspiel „Stimmt die Rechnung?“ gefunden. Die Gewinner wurden von uns jetzt gezogen und werden in den kommenden Tagen verständigt.

Merkmale einer korrekten Gastronomierechnung bis 400 Euro sind laut Umsatzsteuergesetz:
 

  • das Ausstellungsdatum
     
  • der Name und die Anschrift des Gastronomiebetriebes
     
  • die Menge und Bezeichnung der servierten Speisen und Getränke, sowie deren Preis.
     
  • sind auf einer Rechnung Speisen und Getränke angeführt, so sind diese getrennt darzustellen.
Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Dienstleistungen Johann-Böhm-Platz 1
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Über uns

Der Fachbereich Dienstleistungen in der Gewerkschaft vida setzt sich aus mehreren größeren Branchen sowie einer Reihe Klein- und Kleinstbetriebe zusammen. Hier sind neben HandelsarbeiterInnen, FriseurInnen, KosmetikerInnen und FußpflegInnen genauso vertreten wie gewerbliche MasseurInnen. Die Wirtschaftsbranche Abfall- und Abwasserwirtschaft findet sich hier, und auch im Garagen und Tankstellenbereich beraten und vertreten wir österreichweit unsere Mitglieder. Dabei stellen wir uns laufend den sich ständig ändernden Berufsanforderungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Berufsbilder. Wir kämpfen für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne. Schließlich sind sie unabdingbare Voraussetzungen für ein Mehr an Lebensqualität.

Fachbereichsvorsitzende: Christine Heitzinger
Fachbereichssekretärin: Kathrin Schranz