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vida-Bildungsunterstützungen

vida kann ihren Mitgliedern Bildungsunterstützungen gewähren.

Studienunterstützung
vida-Mitglieder, die ein Hochschulstudium oder einen Lehrgang an einer österreichischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule als ordentliche Studierende absolvieren, können einen Antrag auf Gewährung einer Studienunterstützung stellen. Die Höhe beträgt 100,- Euro pro Studienjahr.

Maturaunterstützung
vida-Mitglieder, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende höhere Schule besuchen, können einen Antrag auf Gewährung einer Maturaunterstützung stellen. Voraussetzung ist jedenfalls, dass der Schultyp mit einer Reifeprüfung abgeschlossen wird. Die Höhe der Unterstützung beträgt 70.- Euro pro Schuljahr.

Kurszuschüsse
vida-Mitglieder, die eine kostenpflichtigen Aus- oder Weiterbildungsveranstaltung absolvieren, können einen Antrag auf Gewährung eines Kurszuschusses stellen.

Kurszuschüsse sind auf folgende Aus- und Weiterbildungsprogramme beschränkt:

  • Sprachkurse für die Sprachen des an Österreich grenzenden Auslandes, sowie Englisch, Französisch und Spanisch, sofern die Erlangung dieser Sprachkenntnisseder Erhöhung der beruflich erforderlichen Qualifikation dienen
  • Aus- und Weiterbildungsprogramme im Bereich der Entwicklung sozialer Kompetenzen
  • Kurse von berufsorientierten Prüfungen
  • Sonstige Kurse, die unmittelbar erforderlichen hauptberuflichen Weiterqualifikation dienen

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kurskosten, maximal jedoch 60,- Euro.


Anspruchsberechtigt sind Gewerkschaftsmitglieder die eine aufrechte grundsätzlich 12 Monate andauernde Vollmitgliedschaft und seinem Einkommen entsprechenden Beitrag als unselbstständig Erwerbstätiger gemäß der Beitragstabelle in der Gewerkschaft geleistet hat. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Bildungsunterstützungen. Die Entscheidung über die Gewährung von Bildungsunterstützungen obliegt in jedem Fall der Geschäftsleitung der Gewerkschaft vida. Lehrlinge werden gesondert betrachtet.