vida

vida-Arbeitslosenunterstützung

Mitglieder, welche ohne eigenes Verschulden arbeitslos werden und stellenlos im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sind, wird eine Arbeitslosenunterstützung gewährt. Die Unterstützung richtet sich nach der Höhe der geleisteten Vollbeiträge und der Dauer der Mitgliedschaft.

Bei der Antragstellung ist der vom Arbeitsmarktservice ausgestellte Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe vorzulegen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist bei erstmaliger Zuerkennung der Nachweis einer 24-monatigen Vollbeitragszahlung. Voraussetzung für eine neuerliche gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstützung ist der Nachweis von 12 Monatsvollbeiträgen, die nach dem letzten Unterstützungsfall geleistet wurden.