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Europäische Betriebsarbeit

Europäische BetriebsrätInnen (EBR) bestimmen mit.

Immer mehr Menschen arbeiten in multinationalen Konzernen. Niederlassungen in verschiedenen Ländern werden vom Management gerne gegeneinander ausgespielt, wenn es um Lohnverhandlungen oder flexible Arbeitszeiten geht. 1994 war es endlich soweit. Nach jahrelangem Tauziehen hat die Europäische Union endlich der Forderung der europäischen Gewerkschaftsbewegung entsprochen und eine Richtlinie zum Schutz der Interessen von ArbeitnehmernInnen in europaweit tätigen Unternehmungen verabschiedet. Die Richtlinie 94/45 des Rates der EG regelt die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates (EBR) oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der ArbeitnehmerInnen in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen.

GesprächspartnerInnen des Managements

Diese Entscheidung legitimiert ArbeitnehmerInnen und ihre Vertretungen in grenzübergreifend tätigen Unternehmungen - die eine bestimmte Größe überschreiten und deren Standorte sich in mehreren europäischen Ländern befinden - als GesprächspartnerInnen des Managements. Sie sieht Verfahren zur grenzüberschreitenden Information und Anhörung der ArbeitnehmerInnen und ihrer Vertretungen vor.

Information und Anhörung

Damit können die Beschäftigten in mehr als 1.600 europaweit operierenden Konzernen über die wirtschaftliche Situation des Konzerns informiert und zu bestimmten Entwicklungen, die für die Beschäftigten von Auswirkung sind, angehört werden. Zu diesem Zweck können ArbeitnehmervertreterInnen aus den verschiedenen Konzernstandorten in regelmäßigen Zusammenkünften zusammentreten und grenzübergreifende Beratungen anstellen.

Soziales Europa

Für die Gewerkschaften beginnt damit ein neues Kapitel bei der Internationalisierung ihrer Arbeit. Ein wichtiger Schritt in Richtung soziales Europa ist getan. Weitere wichtige Schritte zu verstärkten Mitwirkungsrechten der ArbeitnehmerInnen in einer internationalisierten Wirtschaft müssen folgen.