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Hilfe & Beratung

Wir hoffen, dass du nie mit Gewalt am Arbeitsplatz konfrontiert wirst. Für den Fall des Falles ist es aber sinnvoll, auf solche Situationen vorbereitet zu sein. Wir möchten dir daher Hinweise und Empfehlungen geben, was du als BetroffeneR BeobachterIn oder BR unternehmen kannst:

Wegsehen ist keine Lösung

Nimm Belästigungen und Gewalt nicht als gegeben hin. Wenn du betroffen bist, mache  Aufzeichnungen über die Vorfälle. Melde Gewalt sofort deinem Betriebsrat, deiner Gewerkschaft oder dem Arbeitgeber. Sprich mit deinen KollegInnen über Gewalt am Arbeitsplatz. Wissen und Erfahrungen können gesammelt und bei der Lösung des Problems herangezogen werden. Erst wenn über das Thema gesprochen wird, entsteht Aufmerksamkeit dafür. Und, auch KollegInnen, die Belästigungen und Übergriffe bisher nicht gemeldet haben, werden ermutigt, nicht länger zu schweigen.

Vorsorge ist besser als Nachsorge
Gerade bei Gewalt am Arbeitsplatz gilt, Vorsorge ist besser als Nachsorge. Zur Bekämpfung der Gewalt am Arbeitsplatz können je nach Situation unterschiedliche Maßnahmen sinnvoll sein: Konfliktbewältigungstrainings, eine firmeninterne Klarstellung, dass es null Toleranz bei Gewalt gibt, zum Beispiel durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung, eine Änderung der Arbeitsorganisation, die Bereitstellung von psychologischen Angeboten bis hin zu (straf-)rechtlichen Schritten.
Betriebsrat als Partner
Der Betriebsrat ist Partner bei der Bekämpfung von Gewalt am Arbeitsplatz. Er kann gegenüber dem Arbeitgeber Mobbing, hohen psychischen Druck und Übergriffe leichter ansprechen, innerbetriebliche Schulungen und Vorschläge zur Gewaltprävention anregen.

Psychosoziale Erstberatung

vida-Mitglieder, die von Gewalt am Arbeitsplatz betroffen sind, können eine kostenlose psychosoziale Erstberatung bei einem von vida ausgewählten ExpertInnen-Team in Anspruch nehmen. Die Beratung findet in Wien statt, das Pilotprojekt erstreckt sich vorerst auf Ostösterreich. Über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der psychosozialen Erstberatung entscheidet dein/e vida-SekretärIn bzw. die vida-Rechtsabteilung im Rahmen eines Erstgesprächs. Weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistung sind eine sechsmonatige Gewerkschaftsmitgliedschaft sowie die Einhaltung der Beitragswahrheit.

Anmeldung unter: arbeitnehmerinnenschutz@vida.at
 

Berufsschutz
Zusätzlich wurde der ÖGB-Berufsschutz ausgeweitet: Bisher konnten Gewerkschaftsmitglieder im Fall von Mobbing um Rückerstattung der Kosten für psychologische oder therapeutische Betreuung bzw. Rechtsberatung ansuchen. Nun ist dies auch möglich, wenn die psychologische oder therapeutische Betreuung bzw. die Rechtsberatung wegen physischer Gewalt am Arbeitsplatz nötig ist. Der ÖGB übernimmt einen Kostenbeitrag von bis zu 350 Euro pro Jahr.