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Deine Rechte

Schutz gegen Gewalt am Arbeitsplatz

In Österreich gibt es kein eigenes Schutzgesetz gegen Gewalt am Arbeitsplatz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Gewalt im Job betroffen sind, sind aber trotzdem nicht schutz- oder rechtlos.

 

 

Persönlichkeit als Grundwert
Alle Menschen haben nach Paragraph 16 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) bestimmte Persönlichkeitsrechte. Diese Bestimmung schützt die Menschenwürde und anerkennt die Persönlichkeit als Grundwert. Die Persönlichkeitsrechte geben den Geschädigten gegebenenfalls auch Ansprüche auf Schadenersatz.

Pflicht zur Fürsorge
Im Arbeitsrecht ist die Fürsorgepflicht der ArbeitgeberInnen verankert. Sie müssen die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst geschützt werden. Gegen Gefährdungen haben ArbeitgeberInnen unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Die Fürsorgepflicht beinhaltet übrigens auch, dass Gewalt durch Dritte, wie zum Beispiel durch KundInnen, so weit als möglich abzustellen ist. Kommen ArbeitgeberInnen dieser Pflicht nicht nach, können sie für die durch diese Gewalt entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.  

Schutz der ArbeitnehmerInnen
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet die Unternehmen in Paragraph 3 Absatz 1, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Das umfasst auch die Pflicht, ArbeitnehmerInnen vor Gewalt durch Dritte so weit als möglich zu schützen. Daraus ist die Pflicht der ArbeitgeberInnen zur Schulung von besonders gefährdeten ArbeitnehmerInnen abzuleiten, wie zum Beispiel Beschäftigte im Bewachungsdienst. Bei geschlechtsspezifischen Formen der Gewalt am Arbeitsplatz, wie beispielsweise sexuelle Belästigung, bieten die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes Schutz und eine Grundlage für Entschädigungszahlungen.

Sozialpartner verhandeln
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände haben auf EU-Ebene eine freiwillige Rahmenvereinbarung zum Thema Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist das Verhindern, Erkennen und Bewältigen von Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz. Die Vereinbarung soll von den Sozialpartnern in den einzelnen Mitgliedsstaaten bis April 2010 umgesetzt werden. In Österreich starten die Verhandlungen zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer zur Umsetzung der Vereinbarung im November 2009. Das Bekenntnis, mehr gegen Gewalt am Arbeitsplatz unternehmen zu wollen, haben Sozialpartner, Sozial- und Verkehrsministerium sowie die Träger der Unfallversicherung auch in einer gemeinsamen Resolution verankert.