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Eisenbahnen: KV-Abschluss 2017 bringt plus 2,1 Prozent Lohnerhöhung

WKÖ-Scheiber und vida-Hebenstreit: „Mehr als ein Gehaltsabschluss - Konstruktive Sozialpartnerschaft für richtungsweisenden Kollektivvertrag“ – Mehr Geld für Lehrlinge

Auf eine Erhöhung der KV- und IST-Einkommen um 2,1 Prozent konnten sich in den späten Mittwochabendstunden der Fachverband der Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Fachbereich Eisenbahn in der Gewerkschaft vida einigen. Die vereinbarte Lohnerhöhung ist somit einerseits ein sehr guter Kollektivvertragsabschluss für die Beschäftigten und gleichzeitig für die Unternehmen finanzierbar. Spürbare Verbesserungen und Erhöhungen gibt es auch bei den Lehrlingsentschädigungen für die technischen Lehrberufe und beim Lehrberuf Gleisbautechnik. Die Sozialpartnereinigung gilt für die über 35.000 Beschäftigten in eisenbahnspezifischen Berufen, die in den über 50 österreichischen Eisenbahnunternehmen arbeiten. Von der Anhebung der Lehrlingsentschädigungen profitieren rund 1.700 Lehrlinge. Der Gehaltsabschluss gilt ab 1. Juli 2017. Die Laufzeit beträgt ein Jahr.

„Über die Regelung der Einkommen hinausgehend haben wir sehr konstruktive Verhandlungen geführt. Mit gemeinsamen Workshops und themenfokussierten Arbeitsgruppen haben wir neue Wege beschritten. Wir haben gezeigt, dass trotz schwieriger Rahmenbedingungen mit einer funktionierenden Sozialpartnerschaft trag- und zukunftsfähige Ergebnisse für Unternehmen und Beschäftigte erreicht werden“, freuen sich Roman Hebenstreit, Vorsitzender des Fachbereichs Eisenbahn in der Gewerkschaft vida, und Thomas Scheiber, Obmann des Fachverbands der Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich.

Massive Verbesserung für Lehrlinge

In seinen inhaltlichen Details macht der KV-Abschluss deutlich, dass den Sozialpartnern gerade die Ausbildung und Zukunft der Lehrlinge am Herzen liegt. Einhergehend mit einer deutlichen Anhebung wurden die Lehrlingsentschädigungen neu geregelt und somit in jeder Hinsicht massiv aufgewertet. Bisher gab es Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Lehrlinge in eisenbahnspezifischen Lehrberufen nicht in allen Unternehmen. Die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, die bisherigen Regelungen zur Lehrlingsentschädigung auf Betriebsebene künftig branchenweit im Kollektivvertrag für österreichische Eisenbahnunternehmen (KV EU) zu regeln.

„Diese Verbesserungen stellen einen maßgeblichen Schritt zur Attraktivierung der eisenbahnspezifischen Lehrberufe für junge Menschen dar“, sind sich Scheiber und Hebenstreit einig. Insbesondere im Hinblick auf künftige Herausforderungen für die Unternehmen im europäischen Wettbewerb ist dies für den wachsenden Erfolg der heimischen Bahnen essenziell. Denn gerade in den nächsten Jahren kommt auf die rot-weiß-roten Eisenbahnunternehmen ein Personalbedarf in Höhe von mehr als 10.000 Beschäftigten zu. Das Thema Ausbildung besitzt aufgrund seines hohen Stellenwerts innerhalb der Eisenbahnbranche in den Sozialpartner-Arbeitsgruppen absolute Priorität und wird ab Herbst umgehend weiterbearbeitet.

Die Sozialpartner haben sich zudem auf eine entsprechende Wertschätzung von Arbeitsleistungen von in Ausbildung stehendem Personal geeinigt. Es wurde erstmals branchenweit eine Annäherung an die nach den jeweiligen Ausbildungsabschlüssen zustehenden Gehälter vereinbart. Ziel der Sozialpartner ist es, mit dieser Maßnahme die Ausbildung zu Fachkräften attraktiver zu gestalten.

Modernen Kollektivvertrag schaffen

Im Rahmen der Verhandlungen haben die Sozialpartner im Kollektivvertag auch Antworten auf gesellschaftliche Veränderungen erzielt. Um neuen Familienmodellen wie eingetragenen Partnerschaften oder Patchwork-Familien Rechnung zu tragen, wurde eine dringend notwendige Anpassung vereinbart: Zukünftig kann auch für Adoptiv-, Wahl- und Pflegekinder sowie für Kinder in einer eingetragenen Partnerschaft eine Dienstverhinderung in Anspruch genommen werden.

Es gilt, die vielfältigen Berufsbilder im Kollektivvertrag aktuellen Herausforderungen anzupassen, um auf Bedürfnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern schneller reagieren zu können. Daher wurde von den Sozialpartnern auch beschlossen, dass bei einer kurzfristigen höheren Dienstverwendung diese künftig schon ab dem ersten Monat bezahlt wird. Rückwirkend wird auch der erste Monat in der höheren Verwendung als Zulage ausbezahlt.

Auch bei der über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Anrechnung von Karenzzeiten zeigen die Verhandlungspartner soziale Verantwortung, indem in einem ersten Schritt eine Einführung der Anrechnung dieser Zeiten auf den Krankengeldanspruch und die Kündigungsfrist vereinbart wurde.