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vida: Plus 2,5 Prozent für KindergartenassistentInnen ab 2016

Auch für Au-pairs ab 2016 neuer Mindestlohn.

Die Mindestlohntarife für KindergartenhelferInnen und -assistentInnen in privaten Betreuungseinrichtungen werden mit 1. Jänner 2016 deutlich erhöht. Die Gewerkschaft vida  hat beim Bundeseinigungsamt eine Anhebung um 2,5 Prozent erreicht. Alle Beträge werden zudem auf den nächsten Euro aufgerundet. Der Mindestlohn für die unterste Lohngruppe liegt künftig bei 1.435 Euro.

„Darüber freuen wir uns aus gewerkschaftlicher und frauenpolitischer Sicht besonders. Die Steigerungen beim Einstiegsgehalt kommen in dieser Branche vor allem Frauen zugute. Aber natürlich bleibt unser Ziel ein Mindesteinkommen von 1.500 Euro!“, so Michaela Guglberger, Sekretärin des vida-Fachbereichs Soziale Dienste.

Schmutzzulage durchgesetzt

Neu eingeführt wird mit 1. Jänner eine sogenannte Schmutzzulage in der Höhe von 5 Euro pro Stunde. „Endlich wird zusätzlicher Reinigungsaufwand während und nach Umbauarbeiten abgegolten“, freut sich Guglberger: „Damit ist natürlich nicht die Grobreinigung bei Bauarbeiten gemeint, sondern die erschwerten Reinigungsarbeiten, die HelferInnen und AssistentInnen bei laufendem Betrieb durchführen müssen, also zum Beispiel wenn die Einrichtung während einer Renovierung stark verstaubt ist.“

Der neue Mindestlohntarif gilt für KindergartenhelferInnen bzw. KindergartenassistentInnen, die in privaten Kindergärten beschäftigt sind. Österreichweit sind das rund 5.000 ArbeitnehmerInnen, in der überwiegenden Mehrheit Frauen.


Au-pairs: Mindestlohn auf neue Geringfügigkeitsgrenze angehoben

Mit 1. Jänner 2016 tritt auch ein neuer Mindestlohntarif für Au-pairs in Kraft. Der monatliche Mindestlohn wird auf 415,72 Euro angehoben, das ist ein Plus von 2,4 Prozent. Der Betrag entspricht der Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2016.

Das Entgelt gebührt für eine Arbeitszeit von 19 Wochenstunden inklusive Arbeitsbereitschaft. Wie bisher muss die Gastfamilie auch Wohnung und Verpflegung bereitstellen sowie die Hälfte der Kosten des Deutschkurses bezahlen. Gemäß dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz haben Au-pairs Anspruch auf 15 Monatsentgelte im Jahr.