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Gewerkschaft vida: Freude über Vergleich bei Prozess zu drohender Entlassung von Betriebsrat in Spittaler Krankenhaus

vida-Finsterwalder: „Betriebsräte können sich auf besonderen Kündigungsschutz verlassen“

Der Arbeitsgerichtsprozess zur drohenden Entlassung des Betriebsratsobmanns des Krankenhauses Spittal an der Drau brachte am Freitag ein Ergebnis, das für beide Seiten zufriedenstellend ist. Es kam zu einem Vergleich: Betriebsratschef Miksch, der im Vorjahr entlassen wurde, weil er sich für den Schutz schwangerer Kolleginnen eingesetzt hatte, indem er ihnen Karenz empfahl, weil zu wenig gegen den Schutz vor Covid-19 getan wurde, bleibt Betriebsratsobmann. Sein Dienstverhältnis mit dem Krankenhaus Spittal endet einvernehmlich nach Ende der Betriebsratsperiode und auch seine Ausbildung kann er im Krankenhaus Spittal absolvieren.

„Wir sind natürlich nach wie vor der Meinung, dass der Betriebsrat im Rahmen seines Mandats gehandelt hat und die Reaktion des Dienstgebers völlig überzogen war. Mit diesem Vergleich und dem Umstand, dass der Kollege seine Mandatstätigkeit zu Ende führen kann, ist aber klar, dass Betriebsrätinnen und Betriebsräte sich auf ihren besonderen Kündigungsschutz verlassen können“, sagt Thomas Finsterwalder, Landesgeschäftsführer der vida Kärnten: „Auf der anderen Seite erspart sich der Kollege, der gerade Vater geworden ist, ein langjähriges Verfahren. So wie es sich abgezeichnet hat, hätte es sich nämlich zu einer Schlammschlacht entwickelt, die für beide Seiten schädlich gewesen wäre.“