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Gewerkschaft vida begrüßt Regeln zum Schutz der Beschäftigten in der Gastro

vida-Tusch: „Es braucht dringend Rechtssicherheit im Sinne aller“

Ministerin Köstinger trat am Freitagvormittag vor die versammelte Presse und führte konkret zum Wiederhochfahren der Gastronomie am 15. Mai aus. Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida, begrüßt die Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten. „Es braucht diese Regelungen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gäste bestmöglich vor einer Corona-Infektion zu schützen. Mich freut es sehr, dass sich das bereits vor zwei Wochen von uns an die Regierung übermittelte Sozialpartnerpapier zu einem großen Teil im Präsentierten wiederfindet“, sagt der Gewerkschafter.

Was für Tusch jedoch nicht nachvollziehbar ist, ist, dass es noch nicht zur Veröffentlichung der Verordnung gekommen ist und zwischen Ankündigung vor den Medien und Rechtssicherheit für alle Beteiligten so viel Zeit vergeht. Veröffentlicht wird erst am Dienstag, also am 12. Mai. „Für die Lebens- und Einkommenssituation der Beschäftigten ist die rechtliche Klarheit wichtig. Sollte das auch in der Hotellerie so sein, ist das weder für Beschäftigte noch für die Arbeitgeber so schnell umzusetzen. Und Ziel muss sein, unverschuldet arbeitslos gewordene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umgehend wieder in Beschäftigung zu bringen“, sagt Tusch und betont, dass zwischen Veröffentlichung und Aufsperren so gerade einmal 48 Stunden Zeit bleiben. „Die Vorlaufzeitungen und Planungen im Hotellerie-Bereich dauern viel länger als in der Gastronomie. Hektische Betriebsamkeit vor der Eröffnung baden dann die Beschäftigten mit Stress und langen Arbeitszeiten aus“, erklärt er und fordert ehestmögliche Klarheit und Rechtssicherheit. 

Saisonbeschäftigte haben wegen die Corona-Maßnahmen draufgezahlt. Sie haben bereits mindestens einen Monat an Einkommen verloren. Es brauche jetzt rasch Maßnahmen, um alle Saisonbeschäftigten und Corona-Arbeitslosen in Hotels und Gastronomiebetrieben wieder in Beschäftigung zu bringen. Die fehlende Auslastung durch die geschlossenen Grenzen darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Zwei konkrete Maßnahmen habe die Gewerkschaft vida bereits vor Wochen vorgeschlagen. „Saisonbeschäftigte müssen eine Abgeltung für das entgangene Einkommen erhalten und das Kurzarbeitsmodell muss auch für Saisonbetriebe gelten“, so Tusch: „Die Kurzarbeitsförderung muss auch jenen Betrieben zugänglich sein, die aufgrund ihrer Saisonalität derzeit noch keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen konnten, da der Geschäftsbetrieb erst mit 15. Mai beginnen kann.“ Es sei notwendig in dieser schwierigen Zeit jenen Arbeitgebern im Sinne der Beschäftigten die gleichen Rechte zuzubilligen wie allen anderen auch. 

Dass die Beschäftigten in der Gastronomie mit Gesichtsvisieren anstatt Mund-Nasen-Schutz ihrer Gastgeberrolle nachkommen können, verbucht Tusch als großen Erfolg der Gewerkschaft vida.