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Gewerkschaft: Bestbieterprinzip sorgt für gesünderes Essen in Kindergärten

Greenpeace-Forderung nach gesund und nachhaltig zubereiteten Mahlzeiten in Kindergärten und Schulen kommt auch MitarbeiterInnen zugute

Die Gewerkschaft vida unterstützt den Appell der Umweltschutzorganisation Greenpeace an die Landeshauptleute nach mehr gesünderer und regionaler Kost sowie weniger fleischhaltigen Mahlzeiten in Österreichs Kindergärten und Schulen. „Auch wenn keine lückenlose gesetzliche Verpflichtung im Rahmen des Vergabegesetzes besteht, die Länder und Kommunen sind aufgefordert, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Anwendung des Bestbieterprinzips bei der Auftragsvergabe vermehrt mit Leben zu erfüllen, beispielweise über klare und verpflichtende Vorgaben an Schulen und Kindergärten“, sagt Berend Tusch, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Tourismus.

„Abgesehen von den Nachteilen für die Beschäftigten in Küchen und Cateringfirmen holt man sich mit dem Billigstbieterprinzip auch das billigste Essen auf den Tisch. Das kann nicht im Sinn der Gesundheit und Entwicklung unserer Kleinsten und Jüngsten in den Schulen und Kindergärten sein. Auch für die MitarbeiterInnen in Kindergärten und Schulen kann gesünderes Essen nur von Vorteil sein“, so Tusch.

„SchülerInnen und Lehrlinge von heute sollen die gesunden Berufstätigen von morgen werden. Bei ihrem gesunden Essen darf daher nicht gespart werden.“  Erwünschte Nebeneffekte wie mehr Nachhaltigkeit in der Lebensmittelherstellung und positive Auswirkungen auf die Umwelt werde dabei niemand von der Hand weisen können, ergänzt der vida-Gewerkschafter. „Mit der Anwendung des Bestbieterprinzips bei Ausschreibungen von Catering oder beim Nahrungsmitteleinkauf öffnen sich für nachhaltig und biologisch produzierende Betriebe erst Chancen, bei Ausschreibungen als Gewinner hervorgehen zu können, da nicht industriell produzierte Fertignahrung natürlich einem anderen Kostenberechnungsschlüssel unterliegt“, gibt Tusch zu bedenken.

„Vom Bestbieterprinzip würden letztlich alle profitieren, da bei derartigen Ausschreibungen auch Kriterien wie beispielsweise der Ausschluss von Lohn- und Sozialdumping oder das Bereitstellen von Ausbildungsplätzen und die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Voraussetzung sein müssten. Dass dies auch in der Praxis erfolgreich als Geschäftsmodell lebbar ist, zeigen jetzt schon Betriebe wie der österreichische Gemeinschaftsgastronomiebetrieb Gourmet als Best-practise-Beispiel vor. Gourmet setzt nicht nur auf Qualität, Bewusstseinsbildung, Nachhaltigkeit und Umweltschutz, sondern auch auf Ausbildungs- und Lehrlingsförderung sowie auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die MitarbeiterInnen“, bekräftigt Tusch abschließend.