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Österreich sperrt wieder auf!

Neue Corona-Verordnung: Was gilt ab 19. Mai 2021?

Mit 19. Mai wird unser Land wieder geöffnet. Die Gastronomie, der Tourismus, die Kultur- und Freizeitbetriebe sperren mit Auflagen und Regelungen auf. Als Zutrittsberechtigung für Gastronomie & Co. gilt der sogenannte „Grüne Pass“, der ab Anfang Juni kommen soll, mit der 3-G-Regel „getestet, geimpft oder genesen“.

Auf Druck der Sozialpartner ist es gelungen, dass der Nachweis nicht nur digital mittels App möglich ist, sondern auch in Papierform.

Wir haben die wichtigsten Fragen & Antworten zur neuen >>> Corona-Vorordnung für dich zusammengefasst:

Was ist die 3-G-Regel? Und wofür steht sie?

Die drei Gs stehen für den Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr. Von einer geringen epidemiologischen Gefahr kann bei folgenden Personengruppen ausgegangen werden:

  • Geimpfte Personen
  • Getestete Personen
  • Genesene Personen

Zur 3-G-Regel zählen:

  • Nachweis einer negativen Testung auf SARS-CoV-2
  • Ärztliche Bestätigung über eine abgelaufene Infektion
  • Absonderungsbescheid
  • Impfnachweis
  • Nachweis über neutralisierende Antikörper

Die Nachweise für geimpfte, genesene und getestete Personen sind einander gleichgestellt, unterscheiden sich jedoch in ihrem Gültigkeitszeitraum. Details dazu findest du >>> hier.

Welche Regeln gelten bei Zusammenkünften?

Von 5 bis 22 Uhr: Bis zu vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich sechs minderjähriger Kinder dürfen sich in geschlossenen Räumen treffen. Im Freien dürfen sich maximal zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten, mit höchstens zehn minderjährigen Kindern zusätzlich treffen. Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist auch im privaten Bereich empfohlen.

22 bis 5 Uhr: In diesem Zeitraum dürfen sich höchstens vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Minderjährige sind nicht in die Personenzahl einzurechnen. Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist auch im privaten Bereich empfohlen.

Was gilt an öffentlichen Orten?

An allen öffentlichen Orten gilt die Einhaltung des Mindestabstands von zwei Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Welche Regeln gelten für die Gastronomie?

Die Gastronomie öffnet unter strengen und kontrollierten Auflagen. Ab 22 Uhr gilt österreichweit eine Sperrstunde. Beim Besuch eines Gastronomiebetriebes sind folgende Regeln einzuhalten:

  • 3-G-Regel
  • Tragen einer FFP2-Maske außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes
  • Gästegruppen in geschlossenen Räumen dürfen aus bis zu vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens sechs minderjähriger Kinder bestehen. Gästegruppen im Freien dürfen aus bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens zehn minderjähriger Kinder bestehen. Besteht die gesamte Gästegruppe aus nur einem Haushalt, darf diese Höchstzahl überschritten werden.
  • Verzehr von Speisen und Getränken darf nur am Sitzplatz erfolgen.

Welche Regeln gelten für Hotel und Beherbergungsbetriebe?

  • Beim erstmaligen Betreten gilt die 3-G-Regel. Bei Ablauf der Gültigkeit während des Aufenthalts muss ein neuer Nachweis erbracht werden.
  • Für die Nutzung des kulinarischen Angebots in Hotels und Beherbergungsbetrieben gelten die Regelungen der Gastronomie. Für die Inanspruchnahme von Gastronomie, Wellness- und Fitnessangeboten muss die 3-G-Regel beachtet werden.
  • In den allgemein zugänglichen Bereichen gilt die Einhaltung des Mindestabstands von zwei Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
  • Gästegruppen sind Personen eines gemeinsamen Haushalts gleichgestellt.

Welche Regelungen gelten für Freizeitbetriebe und Kultureinrichtungen (z. B. Museum)?

Das Betreten von Freizeitbetrieben und Kultureinrichtungen ist zwischen 5 und 22 Uhr erlaubt. Beim Besuch ist der Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Welche Regelungen gelten für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen?

BewohnerInnen dürfen täglich von bis zu drei Personen besucht werden. BesucherInnen müssen die 3-G-Regel beachten und durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Alle Informationen zu den Corona-Maßnahmen im Detail findest du aktuell >>> hier.

 

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