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Hilfe nach schweren Bahnunfällen verbessert

vida Wien informierte BetriebsrätInnen über Neuerungen im Eisenbahngesetz.

Bei einer Onlineveranstaltung informierte die Wiener Landesorganisation der Gewerkschaft vida am 3. Februar 2021 über 50 BetriebsrätInnen aus dem Eisenbahnbereich über die aus Sicht der Beschäftigten wichtigsten Neuerungen im Eisenbahngesetz. 

72-Stunden-Dienstfreistellung erreicht!

Das Herzstück aus Sicht der Beschäftigten der Anfang Dezember 2020 im Parlament beschlossenen Eisenbahngesetznovelle ist die darin von der Gewerkschaft erreichte neue Regelung, wonach im ausführenden Betriebsdienst Beschäftigten (u.a. TriebfahrzeugführerInnen, VerschieberInnen, WagenmeisterInnen, ZugbegleiterInnen, FahrdienstleiterInnen) nach Unfällen mit Todesfolge nicht nur 72 Stunden dienstfrei gestellt werden, sondern auch Anspruch auf verpflichtende psychologische Betreuung erhalten, freute sich Helmut Gruber, Landesvorsitzender der vida Wien und Vizepräsident der AK Wien, bei der Veranstaltung. Die Verpflichtung, psychologische Hilfe anzubieten, gibt den Beschäftigten die Möglichkeit, durch SpezialistInnen gut betreut wieder schnell in den Berufsalltag zurückzukehren.

Betroffene werden nicht mehr allein gelassen

„Solche Vorfälle zu erleben, sei es bei Bahn oder U-Bahn, stellen eine hohe und anhaltende psychische Belastung dar. Früher wurden die Betroffenen mit der Verarbeitung ihrer teils schrecklichen Erlebnisse nach schweren Unfällen mit Personenschaden oft allein gelassen. Damit ist jetzt Schluss“, betont die Wiener vida-Landessekretärin Kerstin Cap. Die 72-Stunden-Regelung und weitere Neuerungen wurden in den vergangenen eineinhalb Jahren in der vom Verkehrsministerium eingerichteten Arbeitsgruppe von ExpertInnen und Sozialpartnern erarbeitet.

Dementsprechend großes Interesse herrschte auch bei den online an der Veranstaltung teilnehmenden BetriebsrätInnen. Für die Beantwortung ihre speziellen Fragen zur Eisenbahngesetznovelle wurde das Team der vida Wien von Mag. Michael Luczensky, Leiter der Gruppe Eisenbahn im Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, unterstützt.

Nationale Umsetzung von EU-Richtlinien

Mit Änderungen des Eisenbahngesetzes und des Unfalluntersuchungsgesetzes haben die Nationalratsabgeordneten am 1. Dezember 2020 die nationale Umsetzung von zwei EU-Richtlinien beschlossen, welche die so genannte „technische Säule“ des 4. EU-Eisenbahnpakets bilden. Die EU verfolgt seit längerem das Ziel, einen einheitlichen Eisenbahnraum zu schaffen und den Schienenverkehr in Europa zu stärken.

Vereinheitlichung von Systemen bei den Bahnen

Durch eine Harmonisierung des Rechts und der beim Eisenbahnverkehr anzuwendenden Vorschriften sollen noch vorhandene unterschiedliche Vorgaben der Mitgliedstaaten überwunden werden. Weiters soll eine Vereinheitlichung unterschiedlicher technischer Systeme ein interoperables Schienennetz in ganz Europa ermöglichen und ein einheitlicher Eisenbahnmarkt entstehen, womit auch die Position der Eisenbahn im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern gestärkt werden soll.

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