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Impfende SanitäterInnen

vida fordert ordentliche gesetzliche Rahmenbedingungen.

Am Freitag wurde eine Novelle des Sanitätergesetzes beschlossen. Dementsprechend dürfen künftig auch SanitäterInnen Impfungen vornehmen.

„Nachdem aus einem Dürfen bei den bekannt dünnen Personaldecken im Gesundheitsbereich gleich ein Müssen wird, braucht es ganz klar ordentliche Rahmenbedingungen“, sagt Sylvia Gassner, Vorsitzende des Fachbereichs Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida. Es sind zu viele Fragen nicht beantwortet, wie etwa, wer bei Folgeschäden von Impfungen haftet?

„Es muss sichergestellt werden, dass die Sanitäterinnen und Sanitäter für Folgeschäden, die unter anderem mit der Covid-19-Impfung in Zusammenhang stehen könnten, nicht haftbar gemacht werden können!“

Sylvia Gassner, Vorsitzende vida-Fachbereich Soziale Dienste

SanitäterInnen haben in der Praxis noch nie geimpft, daher braucht es vorerst die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Angemessen wäre auch eine Zulage für jene MitarbeiterInnen, die diese Impfungen künftig durchführen. Die entstandenen Kosten soll der Bund an die jeweiligen Träger refundieren. Da ausgerechnet jene Berufsgruppe, die laut Gesetz nicht regelmäßig getestet werden muss, künftig Covid-19-Impfungen vornehmen soll, sollte das Gesundheitsministerium auch hier schleunigst tätig werden!

 

 

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