Sozialwirtschaft Österreich
Für 2021 als zweites Jahr dieses Abschlusses gilt ab 1. Jänner 2021 nun eine Gehaltserhöhung in Höhe von + 2,08 Prozent. Zusätzlich wurde vereinbart, dass die Gleichstellung von ArbeiterInnen mit Angestellten bei den Kündigungsfristen ab 1. Jänner gilt.
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