vida

Die neue Arbeitszeit

Kein Kündigungsschutz bei Ablehnung von Überstunden. Eine Analyse.

Die von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossenen Änderungen der Arbeitszeit haben massive Auswirkungen auf Gesundheit, Freizeit und Einkommen der ArbeitnehmerInnen. Zum Beispiel wurde von der Bundesregierung immer von einem „Kündigungsschutz“ bei Ablehnung der elften und zwölften Arbeitsstunde gesprochen. Von dieser fehlt im gesetz jede Spur.

12-Stunden-Tag und Überstunden

Ab 1. September 2018 sind 20 Überstunden pro Woche auf Basis des Gesetzes möglich. Das sind bis zu 12 Stunden täglich und bis zu 60 Stunden wöchentlich. Den einzigen Schutz für ArbeitnehmerInnen bietet die EU-Arbeitszeitrichtlinie, die besagt, dass in einem Beobachtungszeitraum von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschritten werden dürfen. Anders betrachtet bedeutet das, dass bisher bis zu 320 Überstunden pro Jahr zulässig waren. Ab 1. September 2018 erhöht sich diese Zahl auf 416. Das widerlegt somit auch die Behauptung, dass „niemand mehr arbeiten muss“, wenn der Arbeitgeber das will.

Jegliche Mitsprache des Betriebsrats bei der elften und zwölften Stunde wurde aus dem Gesetz gestrichen. Auch die Feststellung der arbeitsmedizinischen Unbedenklichkeit in Betrieben ohne Betriebsrat braucht es nicht mehr. Bei Gleitzeit sind dann sogar zuschlagsfrei 60-Stunden-Wochen im Rahmen der Gleitzeit möglich.

Kein Kündigungsschutz bei Ablehnen von Überstunden“

ArbeitnehmerInnen dürfen aufgrund der Ablehnung der elften und zwölften Stunde insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung nicht benachteiligt werden. Sollten ArbeitnehmerInnen deswegen gekündigt werden, können sie die Kündigung innerhalb von zwei Wochen bei Gericht anfechten.

Fälschlicher- und unverständlicher Weise wird von ÖVP und FPÖ von einem Kündigungsschutz gesprochen. Das ist schlichtweg falsch. In der Praxis wird der/die ArbeitnehmerIn zunächst gekündigt, womit das Arbeitsverhältnis beendet ist. Der/die ArbeitnehmerIn hat nur die Möglichkeit, über das Gericht feststellen zu lassen, ob ein verpöntes Kündigungsmotiv vorliegt, weil er/sie benachteiligt wurde. Im besten Fall wird die Kündigung Monate bis Jahre später für rechtsunwirksam erklärt.

Da Kündigungen in Österreich nicht begründet werden müssen, ist diese Regelung kein Schutz für ArbeitnehmerInnen. Vor allem die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber lässt nur in Ausnahmefällen Freiwilligkeit zu, da bei mehrmaliger Ablehnung von Überstunden prinzipiell immer langfristige Folgen bei Beförderungen oder Rationalisierungsmaßnahmen zu erwarten sind.

Gesamte Analyse des ÖGB und der Gewerkschaften

Die Änderungen im Arbeitszeitrecht werden mit 1. September 2018 in Kraft treten, wobei aufgrund der schlechten rechtstechnischen Umsetzung Fragen für die ArbeitnehmerInnen offenbleiben werden und schlussendlich Gerichte entscheiden werden müssen. Die Analyse der Änderungen im Arbeitszeitgesetz in Kurz- sowie Langform finden sie www.neinzum12stundentag.at

 

Für dich da! Gewerkschaft vida Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 +43 (0) 1 534 44 79 info@vida.at Alle Ansprechpersonen...