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Betriebsversammlungen am 2. Juli bei den Eisenbahnen

vida bittet Fahrgäste um Verständnis für Verzögerungen und Ausfälle.

Am Montag, den 2. Juli 2018, werden zwischen 6 und 9 Uhr in der Früh Betriebsversammlungen bei den ÖBB stattfinden. Der Betriebsrat informiert die MitarbeiterInnen über die Auswirkungen der geplanten Änderungen im Arbeitszeitgesetz. „Man muss mit massiven Verspätungen rechnen. Die konkreten Auswirkungen sind aber offen", so ÖBB-Konzernbetriebsrats- und vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit gegenüber der Austria Presse Agentur.

Geplante Verschlechterungen im Arbeitszeitgesetz

„Wir bitten unsere Fahrgäste für entstehende Unannehmlichkeiten bei der Reiseplanung um Verständnis. Die Bundesregierung lässt uns mit ihrer arbeitnehmerfeindlichen Politik keine andere Wahl. Es ist unsere Pflicht, die Bediensteten über die bevorstehenden Verschlechterungen im Arbeitszeitgesetz zu informieren“, so Hebenstreit. „Wir rechnen angesichts der Brisanz der Themen bei den Betriebsversammlungen mit hohem Interesse und regem Zustrom der Bediensteten, weil wir dabei unsere KollegInnen nicht nur über die geplanten unsozialen und arbeitnehmerfeindlichen Regierungsmaßnahmen, sondern auch über den Stand der deshalb unterbrochenen Kollektivvertragsverhandlungen im Eisenbahnsektor informieren“, ergänzt Günter Blumthaler, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Eisenbahn.

Vertagte KV-Verhandlungen

Die KV-Verhandlungen seien von den Sozialpartnern im Eisenbahnbereich einvernehmlich auf unbestimmte Zeit vertagt worden, da durch die derzeitige unklare Situation durch die Angriffe auf die ArbeitnehmerInnenrechte durch einen parlamentarischen Initiativantrag der Regierungsparteien Rechtsunsicherheit sowohl für ArbeitnehmerInnen als auch für Arbeitgeber bestehe, so Blumthaler. Entsprechend den Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes haben alle Beschäftigten das Recht, an diesen Informationsveranstaltungen von Betriebsräten und Gewerkschaft teilzunehmen.

Wichtig für alle ArbeitnehmerInnen, die mit dem Zug in die Arbeit kommen:

Wer aufgrund von Zugausfällen, die zum Beispiel wegen der Abhaltung von Betriebsversammlungen der Unternehmen des Öffentlichen Verkehrs entstehen, nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten.

Zugverspätungen oder -ausfälle sind demnach ein Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben von der Arbeit rechtfertigt. Man muss aber alles Zumutbare unternehmen, um zur Arbeit zu kommen - also zum Beispiel mit dem Auto fahren, sofern man eines hat. Außerdem muss man den Arbeitgeber über die Verspätung bzw. der Verhinderung informieren.

Das Gleiche gilt für den Fall, dass Kinder den Kindergarten oder die Schule wegen der Zugausfälle nicht erreichen können und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen.

Diese Regeln gelten für Arbeiter ebenso wie für Angestellte. Bei Dienstverhinderung muss das Entgelt weiterbezahlt werden.

 

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