vida

Rot Kreuz Kollektivvertrag gesatzt

Gilt ab 1. Jänner 2016 auch für private Rettungsdienste.

Der Kollektivvertragsabschluss des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) samt seiner je nach Bundesland unterschiedlichen Gehaltstafeln wurde vom Bundeseinigungsamt gesatzt. Damit gelten die Bestimmungen des ÖRK-Kollektivvertrages 2015 mit 1.Jänner 2016 auch für die Beschäftigten anderer privater Kranken- und Rettungstransporte, die bisher keiner anderen kollektivvertraglichen Regelung unterliegen.

Das Bundesgesetzblatt, mit dem der ÖRK-Kollektivvertrag auch für die sonstigen privaten Rettungs- und Krankentransportdienste erklärt wurde (Satzung) finden Sie links von diesem Artikel als Download.

Für dich da! Gewerkschaft vida Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 +43 (0) 1 534 44 79 info@vida.at Alle Ansprechpersonen...