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KV-Abschluss für Hotel- und Gastgewerbe

Im Schnitt plus 8 Prozent mehr Lohn und ein Abschluss für zwei Jahre.

Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe erhalten ab 1. Mai durchschnittlich 6 Prozent mehr Lohn und ab November 2024 weitere 2 Prozent. Darüber hinaus wurde bereits eine Lohnerhöhung für 2025 vereinbart. Die Beschäftigten erhalten ab Mai 2025 die Jahresinflation von 2024 plus ein Prozent. Das gaben die Gewerkschaft vida und die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt. Der Mindestlohn wird ab 1. Mai 2025 für alle Beschäftigten in der Branche über 2.000 Euro brutto im Monat liegen - eine Küchenfachkraft etwa wird bereits ab November 2024 2.084 Euro brutto an Lohn erhalten. Zudem hat man sich auch auf positive Neuerungen im Rahmenkollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe geeinigt.

Verbesserungen im Rahmenrecht

Fixiert wurde in der Rahmenvereinbarung u.a., dass Arbeitnehmer:innen zumindest 12 Sonntage pro Jahr frei haben. Außerdem gibt es den Nachtarbeitszuschlag künftig für alle Beschäftigten, die ab Mitternacht noch arbeiten und nicht mehr wie bisher nur für Beschäftigte der Hotellerie und Nachtgastronomie. Das nun höher berechnete Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist künftig in allen Bundesländern einheitlich geregelt und die Wartefrist für den Anspruch darauf verkürzt sich von zwei Monaten auf einen Monat.

Mehr Leute für die Branche begeistern

„Das neue Lohnabkommen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um das Arbeiten in der Branche wieder attraktiver zu machen und mehr Leute für einen Einstieg in die Branche zu begeistern“, kommentiert Berend Tusch, Fachbereichsvorsitzender Tourismus in der Gewerkschaft vida, den KV-Abschluss. Ziel muss es weiter sein, primär Arbeitsuchende aus Österreich und aus dem EU-Raum zum Arbeiten in die Hotellerie und Gastronomie zu locken, anstatt Kräfte zu Dumpinglöhnen aus Drittstaaten zu holen, fordert Tusch, dass die Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen auch in Zukunft von den Sozialpartnern weiterentwickelt werden müssen.

„Die den Verhandlungen zugrundeliegende Inflation wird mit dem Lohnabschluss vollständig abgegolten und auch eine Reallohnerhöhung wurde vereinbart.“

Berend Tusch, vida-Fachbereichsvorsitzender Tourismus

Eine Reihe von Verbesserungen gibt es auch für Lehrlinge. Ab 1. Mai 2024 erhalten Lehrlinge im ersten Lehrjahr ein Lehrlingseinkommen in Höhe von 1.000 Euro, im zweiten 1.120 Euro, im dritten 1.320 Euro und im vierten 1.420 Euro. Außerdem bekommen Lehrlinge die ersten acht Sonntage im Lehrverhältnis frei, um den Übergang in die Arbeitswelt zu erleichtern. Für eine Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg gibt es eine Prämie von 250 bzw. 200 Euro. Neu ist auch ein freier Tag für die Führerscheinprüfung. 

Wertschätzende Verbesserungen 

Wertschätzend gegenüber den Beschäftigten ist zudem, dass sich die Sozialpartner auch auf rahmenrechtliche Fortschritte im KV einigen konnten. Neben den Meilensteinen wie Verbesserungen beim Nachtarbeitszuschlag sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld und den freien Sonntagen zählen dazu auch, dass das Jubiläumsgeld wahlweise in Freizeit konsumiert werden kann. „Aus zahlreichen Umfragen wissen wir, dass neben höheren Einkommen die dringendsten Wünsche der Beschäftigten eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sind. Die neuen Rahmenregelungen im KV werden ihnen zukünftig eine planbarere Freizeit und mehr Zeit für das Familienleben bringen“, so Tusch. Wichtig ist jetzt, betont Tusch weiter, dass die neuen Regelungen gelebt werden und dass ihre Einhaltung auch beachtet wird.  

Der neue Rahmen-KV und KV-Abschluss gilt für rund 76.000 Betriebe und rund 240.000 Beschäftigte. 6.460 Lehrlinge absolvieren laut Angaben der WKÖ derzeit einen gastgewerblichen Lehrberuf.

Details zum Abschluss im Download.

Quelle (APA, vida)


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