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Bewachungsgewerbe: Einigung auf KV-Abschluss

Die KV-Mindestlöhne und Zulagen steigen um 9,2 Prozent, auch die Nachtzulage wird erhöht.

Einigung in dritter Verhandlungsrunde

Am Mittwoch einigten sich die Branchensozialpartner Gewerkschaft vida und der Fachverband der gewerblichen Dienstleister in der dritten Runde auf einen KV-Abschluss für die Wachorgane im Bewachungsgewerbe.

Mindestlöhne und Zulagen steigen

Die Verhandlungen haben trotz schwieriger Phasen den konstruktiven Rahmen nicht verlassen. Die Eckpunkte: Für alle KV-Mindestlöhne und Zulagen wurde eine Erhöhung von 9,2 Prozent vereinbart. Die Nachtzulage steigt um 37 Prozent. 

Der Verhandlungsleiter auf Arbeitgeberseite, Mag. Martin Wiesinger, verweist auf die extrem fordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundene Ausgangslage. Der Abschluss ist arbeitgeberseitig an der Grenze der Leistbarkeit; es ist aber wesentlich, dass eine Einigung erzielt werden konnte: „Das Bewachungsgewerbe positioniert sich damit als attraktiver Arbeitgeber für seine rund 15.000 Mitarbeiter:innen und als zuverlässiger Partner für alle Kund:innen.“ 

„Uns war es wichtig, in Anbetracht der nach wie vor hohen Inflation für jene, die in Krisenzeiten das Land am Laufen gehalten haben, einen Reallohnzuwachs zu erreichen."

Gernot Kopp, Verhandlungsleiter der Gewerkschaft vida 

„Das Überschreiten der 2.000 Euro Mindestlohngrenze und eine deutliche Erhöhung der Nachtdienstzulage ergeben darüber hinaus jene Wertschätzung, die den Beschäftigten der Bewachungsbranche zusteht", so Kopp.


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