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Laudamotion: Betriebsratswahl ist rechtmäßig

Gericht gibt vida und Betriebsrat recht
Der zum Ryanair-Konzerne gehörende Billigflieger Laudamotion wollte die Wahl des Betriebsrats vom Oktober 2019 für nichtig erklären lassen. Das Landesgericht Korneuburg hat seine Klage nun abgewiesen.

Nur in krassesten Ausnahmefällen 

Im Streit zwischen der Ryanair-Tochter Laudamotion und dem Betriebsrat des Bordpersonals erzielten vida und der Betriebsrat somit einen weiteren Etappensieg. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass nur in "krassesten Ausnahmefällen" eine Betriebsratswahl für nichtig erklärt würde.  

Urteil zeigt Schranken auf 

Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft vida, sieht das Urteil im Interview mit dem „Standard“ als wichtiges Signal. Zwar mahlten die Mühlen der österreichischen Justiz langsam, aber das Urteil zeigt der Laudamotion-Mutter Schranken auf, so der vida-Gewerkschafter zum Erfolg.   

„Ryanair kann sich nicht wie Pippi Langstrumpf in Österreich die Welt richten, wie es ihr gefällt." 

Daniel Liebhart, Vorsitzender vida-Fachbereich Luftfahrt 

Medienberichten zufolge soll Laudamotion den Flugbetrieb Ende Oktober einstellen. Das Geschäft werde auf die in Malta neu gegründete Lauda Europe übergehen. In Wien werde nur mehr ein kleines Verwaltungsteam bleiben.  

Folgen des Urteils 

Wie es für die in ihrer Wahl bestätigten MitarbeitervertreterInnen weitergeht, hängt davon ab, ob es einen Betriebsübergang in Österreich geben wird. Jedenfalls ist die rechtliche Rückendeckung für den Betriebsrat auch rückwirkend wichtig für involvierte Angestellte. Die Firma hatte die damals neue Betriebsratsvorsitzende trotz Kündigungsschutz gekündigt, so Liebhart gegenüber dem „Standard“.  

Berufung noch offen 

Dass der Betriebsrat vom Konzern nicht anerkannt wurde, hatte in der Corona-Krise zu mehreren rechtlichen Folgeproblemen geführt, etwa bei der Kurzarbeit, aber auch bei der Anmeldung der damals 550 Mitarbeiter im Frühwarnsystem des AMS. Ob die Airline gegen das Urteil berufen wird, ist unklar. Eine Anfrage des „Standard“ bei Laudamotion rund um das Urteil und die Zukunft des Standorts harrt einer Rückmeldung. 

 

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