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Klare Regeln für Gastro ab Mai

Gesundheitsschutz in Form von Visieren für Beschäftigte.

Werden die heimische Gastronomie und Hotellerie Mitte Mai wiederhochgefahren, ist eine Sache für die Gewerkschaft vida glasklar: „Es braucht selbstverständlich klare Regeln nach den Totalsperren der vergangenen Wochen und besten Schutz für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sowie die Gäste“, so Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida. Was das heißt? Einerseits dürfe die Gastgeberrolle dabei nicht vergessen werden. „Ich spreche mich für den Einsatz von Gesichtsvisieren aus. Mit diesen ist ein Arbeitstag, wie lange er auch immer dauern wird, wesentlich besser zu bewältigen“, so Tusch weiter. 

Papier vorgelegt

Nicht zuletzt hat die vida dem zuständigen Tourismusministerium ein sozialpartnerschaftliches Papier vorgelegt. „Damit wollen wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen und Gäste sowie den wirtschaftlichen Aspekten sicherstellen“, betont der vida-Gewerkschafter.

Tusch spricht sich hinsichtlich dessen für ein wenig mehr Abstand und dafür die maskenfreie Konsumation von Speisen und Getränken aus. „Selbstverständlich sind wir aber beim Betreten und Verlassen sowie beim Bewegen innerhalb des Lokals für einen Mund-Nasenschutz der Gäste. Das ist überhaupt keine Frage“, stellt er klar. 

Sonderstellung Saisonbetriebe

Eine besondere Position in dieser Angelegenheit nehmen Saisonbetriebe ein. Jene, die jetzt in den Startlöchern stehen und sich in die Sommersaison wagen, brauchen genauso eine Chance auf Kurzarbeit. Tusch: „Dafür haben wir dem zuständigen Ministerium ebenfalls entsprechende Vorschläge übermittelt.“

Darüber hinaus steht für Tusch außer Zweifel, dass „es in diesen herausfordernden Zeiten darum geht, den Betrieben das Wirtschaften zu ermöglichen und gleichzeitig so viele Arbeitsplätze wie möglich zu sichern. Gemeinsam mit den Arbeitgebern arbeiten wir laufend an entsprechenden Maßnahmen. Offen bleibt zum aktuellen Zeitpunkt jedoch, wann es zu Lohnerhöhungen kommen kann“. 

 

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