vida

Entsende-Richtlinie

Grenzüberschreitender Verkehr – skandalöses Urteil.

Henry am Zug hat von 2012 – 2016 ungarische StaatsbürgerInnen auf ÖBB-Zügen, die von Budapest nach München und retour arbeiteten, zu ungarischen Löhnen in Höhe von durchschnittlich EUR 500,- angestellt. Das widersprach der 1996 erlassenen Entsende-Richtlinie, denn die ungarischen Beschäftigten arbeiteten „zum wesentlichen Anteil“ in Österreich, wie die Grafik zeigt. Die damalige Betriebsrätin verwies auf die Missachtung der Entsende-Richtlinie und wurde daraufhin gekündigt. Gegen die Geschäftsführung wurde eine Verwaltungsstrafe in Höhe von EUR 1,3 Millionen verhängt. Der Fall landete letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Dieser entschied Ende 2019, dass das Zugcatering Personal „hochmobil“ und nicht in Österreich direkt eingesetzt wurde. Außerdem wurde der „wesentliche Anteil“ der Arbeit, nämlich das Be- und Entladen der Getränke und Speisen, in Ungarn verrichtet. Damit entschied der EuGH, dass die Entsenderichtlinie nicht zur Anwendung kommt, die Kernaufgabe nicht am Zug stattfand und es keinen direkten Bezug zu Österreich gibt.

Das Urteil des EuGH ist so schmerzlich fehlerhaft, dass fraglich ist, ob das Urteil nicht bereits vor dem eigentlichen Verfahren feststand:

Kernaufgabe der „Henry am Zug“ Beschäftigten seien demnach nicht die Cateringtätigkeiten am Zug, sondern die Ladetätigkeiten in Ungarn. Schwer nachzuvollziehen, insbesondere, weil die Ladetätigkeiten von LagermitarbeiterInnen erledigt werden und nicht vom fahrenden Personal.

Dass es keinen hinreichenden Bezug zu Österreich gibt, ist angesichts dessen, dass die überwiegende Arbeitszeit in Österreich (siehe Grafik) auf Zügen der ÖBB geleistet wird, schlichtweg falsch. Zusätzlich ist das „Henry am Zug“ Personal geschult, Zugräumungen durchzuführen und muss damit im Notfall „relevante Zugtätigkeiten“ verrichten. Insofern ist dieser Urteilsspruch auch dahingehend falsch, dass die Henry am Zug Beschäftigten, keine zugrelevanten Tätigkeiten ausführen müssen.

Mit diesem Urteil wurde mittels einer falschen Sachverhaltsdarstellung zugunsten der Wirtschaftsinteressen entschieden. Da gegen das EuGH-Urteil nicht berufen werden kann, arbeitet die Gewerkschaft vida in Kooperation mit dem ÖGB, sowie mit der Arbeiterkammer und der Europäischen Transportarbeiter Föderation (ETF) intensiv auf allen politischen Ebenen zusammen, um die Gesetzgebung zu reparieren und weitere Fehlurteile zu verhindern.

Ein wichtiger Hebel ist das soziale Fortschrittsprotokoll, wie es der Europäische Gewerkschaftsbund schon seit Jahren fordert – das sozialen Grundrechten im Zweifel Vorrangstellung vor den Marktfreiheiten gewähren würde –, ist genau für derartige Fälle gedacht, um korrigierend einzugreifen.

Karte zeigt Fahrzeiten in Ungarn, Österreich und München

Karte zeigt Fahrzeiten in Ungarn, Österreich und Deutschland

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