Nein, außer du lernst einen Beruf, der derzeit fürs Gemeinwesen besonders wichtig ist. Im Zusammenhang mit Schulschließungen wurde vom Bildungsministerium ausdrücklich gesagt, dass Lehrlinge die ausgefallene Berufsschulzeit nicht im Lehrbetrieb einarbeiten müssen. Der ausgefallene Unterricht in der Schule wird durch Lernen zu Hause ersetzt.
Das bedeutet: Lehrlinge bearbeiten Arbeitsaufträge ihrer LehrerInnen und festigen und vertiefen bereits erworbene Lerninhalte zu Hause. Sie müssen für diese Zeit – wie üblicherweise bei Schulbesuch – freigestellt werden.
Achtung: Einige Lehrlinge müssen dennoch in die Arbeit, wenn die Berufsschule geschlossen hat. Das gilt ausdrücklich für Auszubildende in folgenden Berufen:
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Einzelhandel mit den Schwerpunkten
Lebensmittel
Feinkostfachverkauf
Parfümerie
Telekommunikation
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Drogist/in
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E-Commerce-Kaufmann/ E-Commerce-Kauffrau
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Betriebslogistikkaufmann/-frau
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Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz
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Großhandelskaufmann/-frau
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Medizinproduktekaufmann/-frau
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Applikationsentwicklung – Coding
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Fleischverarbeitung
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Fleischverkauf
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Bäcker
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Backtechnologie
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Lehrberuf Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft mit den Schwerpunkten:
Getreidemüller
Futtermittelherstellung
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Lebensmitteltechnologie
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Pharmatechnologie
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Bankkaufmann/-frau
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und alle Doppellehren zu diesen Lehrberufen