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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz


Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit und kann alle treffen, Frauen und Männer! Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern ganz klar ein Gewaltakt. Sexuelle Belästigung ist verboten und stellt eine Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz dar.

Wo fängt sexuelle Belästigung an?

Die Erscheinungsformen sind vielfältig: Sexuelle Belästigung fängt beim Erzählen sexistischer Witze an, geht über scheinbar zufällige Körperberührungen und unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht bis hin zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung.

Einige Beispiele

  • Poster von Pin-ups im Arbeitsbereich (auch am Computer)
  • pornografische Bilder am Arbeitsplatz
  • Anstarren, taxierende Blicke
  • anzügliche Witze, Hinterherpfeifen
  • anzügliche Bemerkungen über Figur oder sexuelles Verhalten im Privatleben
  • eindeutige verbale sexuelle Äußerungen
  • unerwünschte Einladungen mit eindeutiger (benannter) Absicht
  • Telefongespräche und Briefe oder E-Mails (oder SMS-Nachrichten) mit sexuellen Anspielungen
  • Versprechen von beruflichen Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen
  • Androhen von beruflichen Nachteilen bei sexueller Verweigerung
  • zufällige/gezielte körperliche Berührungen
  • Aufforderung zu sexuellen Handlungen
  • exhibitionistische Handlungen

Sexuelle Belästigung ist, was als solche empfunden wird.
Niemand muss sich diese gefallen lassen.