KV BARS 2017
Die Gewerkschaften vida und GPA-djp haben einen Kollektivvertragsabschluss mit der Berufsvereinigung von ArbeitgeberInnen in Rettungs- und zugehörigen Sanitätsberufen (BARS) erreicht:
- Durchschnittlich gilt ein prozentueller Abschluss von Mindestlohn/Mindestgehalt von 1,3 Prozent
- Auch die Zulagen werden um 1,3 Prozent erhöht
- Rückwirkend gültig ab 1.1.2017 für alle Bundesländer; Sonderregelung Kärnten und Wien*
- Der Mindestlohn/das Mindestgehalt beträgt mind. Euro 1.500, teilweise inkl. Personal und Dienstzulage
- *Für die ArbeitnehmerInnen in Wien werden mit 1. Februar 2017 KV-Löhne- und Gehälter sowie Zulagen um 1,3 Prozent erhöht
Darüber hinaus haben die Gewerkschaften für alle Beschäftigten maßgebliche Verbesserungen im Rahmenrecht erreicht:
- ab 1.3.2017 volle Anrechnung der Elternkarenz bis zum 3. Lebensjahr pro Kind auf Ansprüche nach KV
- Rechtsanspruch, Kündigungsschutz entsprechend MSCHG und ebenfalls Anrechnung für Papamonat
- NFS-Zulage für bestimmte Bundesländer
Gemeinsam stark!
Wichtigste Voraussetzung für erfolgreiche Verhandlungen sind unsere Mitglieder, die uns den Rücken stärken. Hilf auch du mit!
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